Kündigung des Tarifvertrags
Vor der Aufnahme einer Tarifverhandlung steht immer die Kündigung eines Tarifvertrags oder einzelner Vereinbarungen. Die Gewerkschaften können in Tarifrunden eben nur die Themen oder vereinzelte Regelungen verhandeln, die im Tarifvertrag verankert und zu einem bestimmten Zeitpunkt kündbar sind. In der Länder-Tarifrunde 2023 sind das die Entgelttabellen, die die Gewerkschaften frühesten am 1. September kündigen können.
Beginn der Forderungsdiskussionen
Schon vor der Kündigung setzen sich die Gewerkschaften mit ihren Mitgliedern zusammen. Gemeinsam diskutieren sie dann darüber, welche Forderungen sie an die Arbeitgeber stellen wollen. Bei der TV-L Tarifrunde stellt die Arbeitgeberseite die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) dar, in der sich außer Hessen die Bundesländer zu einem Arbeitgeberverband zusammengeschlossen haben. Die Interessen des Landes Nordrhein-Westfalen werden durch den Arbeitgeberverband AdL wahrgenommen.
Forderungsdiskussion in NRW mit Tarifkonferenz gestartet
Den Auftakt der Forderungsdiskussionen bildete für die GEW NRW die Tarifkonferenz, die am 14. Juni stattfand. Viele Mitglieder aus NRW diskutierten gemeinsam mit der GEW-Landesvorsitzenden Ayla Çelik und GEW-Verhandlungsführer Daniel Merbitz, was sie umtreibt. Vor allem die hohe Inflation trifft die Beschäftigten hart. Sie forderten deshalb ein deutliches Gehaltsplus. Verärgert sind viele Mitglieder über Ungerechtigkeiten bei der Bezahlung und forderten Verbesserungen. Der Tenor war klar: Wir verdienen mehr und sind bereit, dafür zu kämpfen.