Tarifvertrag der Länder – TV-L 16.06.2023

TV-L 2023: So laufen Tarifverhandlungen ab

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  • Autor*in: Jochen Bauer
  • Funktion: Experte für Tarifpolitik

Startschuss für Forderungsdiskussion ist gefallen – wie geht es weiter?

Du bist pädagogische*r Beschäftigte*r an einer Schule, einer Universität oder an einer Kita in Trägerschaft des Landes? Dann geht es bei der TV-L Tarifrunde im Herbst 2023 um dich! Die Forderungsfindung ist bereits gestartet. Doch wie läuft eine Tarifverhandlung genau ab? Wir erklären es dir.

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Kündigung des Tarifvertrags

Vor der Aufnahme einer Tarifverhandlung steht immer die Kündigung eines Tarifvertrags oder einzelner Vereinbarungen. Die Gewerkschaften können in Tarifrunden eben nur die Themen oder vereinzelte Regelungen verhandeln, die im Tarifvertrag verankert und zu einem bestimmten Zeitpunkt kündbar sind. In der Länder-Tarifrunde 2023 sind das die Entgelttabellen, die die Gewerkschaften frühesten am 1. September kündigen können.

Beginn der Forderungsdiskussionen 

Schon vor der Kündigung setzen sich die Gewerkschaften mit ihren Mitgliedern zusammen. Gemeinsam diskutieren sie dann darüber, welche Forderungen sie an die Arbeitgeber stellen wollen. Bei der TV-L Tarifrunde stellt die Arbeitgeberseite die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) dar, in der sich außer Hessen die Bundesländer zu einem Arbeitgeberverband zusammengeschlossen haben. Die Interessen des Landes Nordrhein-Westfalen werden durch den Arbeitgeberverband AdL wahrgenommen.

Forderungsdiskussion in NRW mit Tarifkonferenz gestartet

Den Auftakt der Forderungsdiskussionen bildete für die GEW NRW die Tarifkonferenz, die am 14. Juni stattfand. Viele Mitglieder aus NRW diskutierten gemeinsam mit der GEW-Landesvorsitzenden Ayla Çelik und GEW-Verhandlungsführer Daniel Merbitz, was sie umtreibt. Vor allem die hohe Inflation trifft die Beschäftigten hart. Sie forderten deshalb ein deutliches Gehaltsplus. Verärgert sind viele Mitglieder über Ungerechtigkeiten bei der Bezahlung und forderten Verbesserungen. Der Tenor war klar: Wir verdienen mehr und sind bereit, dafür zu kämpfen.

Anmerkung der Redaktion

Richtigstellung:

Trotz aller Anstrengung ist uns ein Fehler unterlaufen. Zuvor hieß es hier, dass die Forderungsdiskussion auf allen Ebenen weitergeführt wird und in einen Beschluss der Forderungen durch den Ausschuss für Tarifpolitik mündet. Richtig ist, dass die Forderungsdiskussion durch den Ausschuss für Tarifpolitik begleitet und weitergeführt wird. Sie mündet dann in einen Beschluss des Landesvorstands.

GEW-Forderungen in Abstimmung

Aus NRW werden Vertreter*innen mit den vereinbarten Forderungen in die Bundestarifkommission-Länder geschickt. Die Bundestarifkommission der GEW ist das höchste Beschlussgremium der Tarifbeschäftigten, die in der GEW organisiert sind. Hier werden die GEW-Forderungen aus allen Bundesländern beschlossen. Dieser Beschluss wird dann an die ver.di-Bundestarifkommission weitergegeben. Die beteiligten Gewerkschaften (GEW, ver.di, die Gewerkschaft der Polizei und die dbb tarifunion) stimmen sich dann auf einen gemeinsamen Forderungsbeschluss ab. Angesichts der Breite der beteiligten Gewerkschaften stehen viele unterschiedliche Interessen der einzelnen Beschäftigten im Raum. Gleichzeitig liegt darin eine große Stärke, geeint und solidarisch den Arbeitgebern entgegenzutreten.  Aus der Mitte der Bundestarifkommission wird zudem eine Verhandlungskommission gebildet, der unserer Verhandlungsführer angehört. Der finale Beschluss der gemeinsamen Forderung erfolgt im Oktober 2023. 
 

Verhandlungen starten

Die Gewerkschaften verhandeln dann mit der Arbeitgeberseite in drei Verhandlungsrunden. Die Verhandlungen in der kommenden Tarifrunde finden am

  • 26. Oktober,
  • 2. und 3. November und 
  • 7. bis 9. Dezember 2023

statt.

Nach der ersten Verhandlungsrunde weisen die Arbeitgeber meistens das Angebot der Gewerkschaften zurück – sollten aber auch ein eigenes Angebot vorlegen. Kommt es also beim Verhandlungsauftakt zu keiner Einigung, können die Gewerkschaften zu Warnstreiks aufrufen. Erst dann und nach Kündigung des bestehenden Tarifvertrags ist das erlaubt. Die weiteren Verhandlungsrunden werden von Warnstreiks begleitet. Hier können die Gewerkschaften gemeinsam mit ihren Kolleg*innen ihre Stärke demonstrieren und für eine finanzielle Anerkennung ihrer wertvollen Arbeit kämpfen.

Scheitern der Verhandlungen

Anmerkung der Redaktion

Richtigstellung

Trotz aller Anstrengung ist uns auch hier ein Fehler unterlaufen. An dieser Stelle hieß es zuvor fälschlicherweise, dass es beim Scheitern der dritten Verhandlungsrunde zu einer Schlichtung kommt. In der TV-L Tarifrunde jedoch gibt es keine Schlichtungsvereinbarung und somit auch keine Schlichtungskommission. Richtig ist: Erzielen die Tarifparteien in der dritten Verhandlungsrunde kein Ergebnis, so kann entweder eine vierte Verhandlungsrunde geplant oder eine Urabstimmung eingeleitet werden. Hierbei befragen die Gewerkschaften ihre Mitglieder, ob sie sich für unbefristete Erzwingungsstreiks aussprechen. Kommt es dann bei weiteren Verhandlungen zu einer Einigung, befragen die Gewerkschaften am Ende der Tarifrunde erneut ihre Mitglieder, ob sie mit dem Tarifergebnis einverstanden sind. Auch das Votum der Tarifkommission kann als Grundlage für die Annahme des Ergebnisses erfolgen