LOGINEO NRW soll Schulen die Kommunikation und Organisation in einem virtuellen Arbeitsraum erleichtern sowie Lernmaterialien und Lernmittel digital bereitstellen. Über das System sollen dienstliche E-Mail-Accounts inklusive Kalenderfunktion und Adressbuch zur Verfügung stehen sowie sensible Dokumente in einem besonders geschützten Bereich hinterlegt werden. So viel zur Theorie.
Kurz nach dem Wechsel der Landesregierung in NRW konnte das zuständige Ministerium dem Projektkoordinator Medienberatung NRW und den an der Entwicklung Beteiligten – Kommunales Rechenzentrum Niederrhein, LVR-InfoKom und regioIT Aachen – kein grünes Licht geben für die Einführung der Schulsoftware. Wir haben nachgefragt.
Ende Oktober hat das Ministerium für Schule und Bildung die Einführung der Arbeits- und Kommunikationsplattform LOGINEO NRW vorerst ausgesetzt. Warum?
Technische Probleme hatten dazu geführt, dass die Medienberatung NRW die Plattform von LOGINEO NRW nach sorgfältiger Prüfung nicht hat abnehmen können. Das Schulministerium sieht es als dringend geboten, dass eine Basis-IT-Infrastruktur für Schulen fehlerfrei läuft, bevor sie ausgeliefert wird. Der virtuelle Arbeitsraum LOGINEO NRW soll Schulen die Kommunikation und Organisation ja erleichtern, daher muss die Plattform allen Anforderungen und Ansprüchen standhalten können. Das Ministerium unterzieht LOGINEO NRW nun einer vollumfänglichen Prüfung.
Ein externer Gutachter soll die Ursachen der technischen Probleme von LOGINEO NRW untersuchen. Was erwarten Sie von seinem Gutachten?
Der externe Sachverständige aus dem Bereich der Informationstechnik hat die Aufgabe, eine Bestandsaufnahme und Bewertung des technischen Entwicklungsstandes und der Projektorganisation LOGINEO NRW vorzunehmen. Wir erwarten neben der Bewertung auch Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Projekts.
Für die Dienstvereinbarung zu LOGINEO NRW haben Ministerium und Hauptpersonalräte zusammengearbeitet. Wie sind die Personalräte jetzt bei der Fehlersuche einbezogen?
Das Ministerium hat hinsichtlich der zu klärenden personalvertretungsrechtlichen Fragen der Implementierung von LOGINEO NRW hervorragend mit der bereits in 2015 gegründeten AG Dienstvereinbarung zusammengearbeitet, sodass es zum einvernehmlichen Abschluss einer Dienstvereinbarung gekommen ist. Dafür ist den dort engagierten Personalratsmitgliedern nachdrücklich zu danken. Eine technische Fehlersuche ist jedoch ein anderer Gegenstandsbereich, der bei einem unabhängigen und externen Gutachter in den richtigen Händen liegt.
Was können Sie zum Zeitplan sagen? Wann startet LOGINEO NRW?
Gerne würde das Ministerium hierzu schon etwas sagen. Zunächst müssen aber die endgültigen Ergebnisse des Gutachters vorliegen und dann ausgewertet werden.