Bildungspolitik 11.02.2021

Schwangere Kolleginnen vom Präsenzunterricht befreit

Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Autor*in: Berthold Paschert
  • Funktion: Pressesprecher der GEW NRW

MSB ändert Runderlass zum Personaleinsatz in der Corona-Pandemie

COVID 19 kann bei Schwangeren zu schweren Verläufen führen. Das Robert Koch Institut passte schon im Oktober 2020 seine Empfehlungen an. Erst jetzt werden Kolleginnen vom Präsenzunterricht befreit.

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Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ist das Risiko für Schwangere schwerer an COVID 19 zu erkranken deutlich höher als ursprünglich angenommen. Insbesondere Studien aus den USA hatten bereits frühzeitig festgestellt, dass es bei infizierten Schwangeren häufigen zu schweren Verläufen und Todesfällen kommt. 

Das Robert Koch Institut (RKI) passte bereits am 29. Oktober 2020 seine Informationen und Hinweise für Schwangere daraufhin an: „Eine begrenzte Zahl an Studien zeigt, dass die Wahrscheinlichkeit für einen schweren Verlauf mit Aufnahme auf eine Intensivstation und für eine invasive Beatmung möglicherweise höher ist. Für symptomatische Schwangere mit COVID 19 sehen die Autoren einer aktuellen US-amerikanischen Studie dies für ihre Patientenklientel im Vergleich zu nicht-schwangeren COVID 19-Patientinnen bestätigt.“ (Aktualisierung der Information vom 29.07.2020)

GEW-Personalräte: Kein Präsenzunterricht für Schwangere 

Unmittelbar nach diesem Warnhinweis des RKI stellten bereits Anfang November 2020 GEW-Personalräte beim Ministerium für Schule und Bildung (MSB) einen Initiativantrag auf Freistellung von Schwangeren vom Präsenzunterricht.

Diesem Initiativantrag hat das MSB nicht stattgegeben. Stattdessen legte das MSB noch im Dezember das aktualisierte Beteiligungsverfahren zur Regelung des Personaleinsatzes in der Corona-Pandemie vor. Dabei war lediglich die Verlängerung des bestehenden Erlasses bis zu den Osterferien vorgesehen.

Am 14. Januar 2021 kam das RKI in seinem Epidemiologischen Bulletin (2/2021) zu seiner neuerlichen Bewertung: „Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die generelle Impfung in der Schwangerschaft derzeit nicht.“

Erfolg mit erneuter Prüfung: Kein Einsatz im Präsenzunterricht

Für die GEW-Personalräte war die aktualisierte Bewertung von RKI und STIKO Anlass, beim MSB eine erneute Prüfung des Erlasses zu beantragen. Diesmal mit Erfolg! Im Erlass zur Regelung des Personaleinsatzes in der Corona-Pandemie heißt es nun: Ab sofort dürfen Schwangere nicht mehr im Präsenzunterricht eingesetzt werden. Der Einsatz der GEW-Personalräte hat sich gelohnt!

Der aktualisierte Erlass des MSB gilt bis 26. März 2021. 

GEW-Personalräte werden im Interesse der Beschäftigten an den Schulen den weiteren Verlauf der Pandemie und die wissenschaftlichen Erkenntnisse verfolgen.

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