Besorgte Zuschriften von Referendar*innen über psychischen Druck
Zahlreiche besorgte Zuschriften sind bei der GEW NRW eingegangen. Dieses Beispiel macht die unsichere Situation der Lehramtsanwärter*innen (LAA) in der Corona-Pandemie deutlich: „Ich schreibe Ihnen als Lehramtsanwärterin in der Hoffnung, Sie können als Vertretung der Lehrkräfte in NRW etwas in unserer misslichen Lage bewirken. Derzeit stehen an vielen ZfsLs im Februar und März die zweiten Staatsprüfungen an. Viele Lehramtsanwärter haben nun große Sorgen, wie sie diese zweite Staatsprüfung unter diesen Bedingungen ablegen sollen. (…) Es herrscht große Unsicherheit. Wir wissen nicht, ob unsere Lerngruppen an unseren Prüfungsterminen da sind und vor allem wissen wir nicht, wie lange vorher wir unsere Lerngruppen auf die Staatsprüfung in Präsenz vorbereiten können. Dies erzeugt gerade sehr viel psychischen Druck und erschwert uns die Konzentration auf unsere Vorbereitung.“
Vorschläge der GEW NRW zur Verbesserung der Situation von LAA nicht ausreichend umgesetzt
Bereits Anfang Dezember 2020 hat GEW-Landesvorsitzende Maike Finnern in einem Brief an Schulministerin Yvonne Gebauer auf die äußerst schwierigen Bedingungen in den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) hingewiesen und konkrete Vorschläge zur Verbesserung gemacht. Im Antwortschreiben aus Düsseldorf wurde auf die engagierten Bemühungen des Ministeriums für Schule und Bildung NRW (MSB) und der Verantwortlichen vor Ort verwiesen, durch tragfähige Konzepte eine qualitätsvolle schulpraktische Ausbildung im Vorbereitungsdienst auch unter der Belastung durch die Pandemie sicherzustellen.
Gleichwohl ist die Lage seit 11. Dezember 2020 prekär. Die ZfsL haben generell auf eine Ausbildung auf Distanz umgestellt. Insbesondere für die angehenden Prüflinge ist sie eine nervenaufreibende Herausforderung, zumal wenn widersprüchliche Informationen zeitweise die Situation verschärften.
GEW-Info zu Referendariat und Staatsprüfung unter schwierigen Pandemiebedingungen
In dem Seminarinfo „Vorbereitungsdienst und Staatsprüfung unter schwierigen Pandemiebedingungen in Schule und ZfsL“ hat die GEW NRW konkret Stellung bezogen und Planungssicherheit und die Gewährleistung guter Prüfungsvorbereitungen gefordert.
Es ist grundsätzlich zu begrüßen, heißt es in dem Info, wenn Schulministerium und Landesprüfungsamt versuchen, auf die weiterhin bestehenden außergewöhnlichen Bedingungen zu reagieren und den LAA pandemiebedingte Anpassungen für ihre herausfordernde Prüfungssituation ermöglichen.
GEW NRW fordert Planungssicherheit für die Prüfungsvorbereitung
Jedoch hätten die zuständigen Stellen spätestens ab Mitte Dezember konkrete Anweisungen für Schulen und Prüflinge formulieren können. Das ist umso ärgerlicher, als die LAA in ihrer Ausbildung während der Corona-Pandemie mit vielen Härten zu kämpfen haben und sich häufig genug den schwierigen Bedingungen ohne Mitspracherecht ausgesetzt sehen.
LAA müssen darauf vertrauen, dass die zuständige Schulleitung die erforderliche Planungssicherheit bietet. Dafür müssen zeitnah Fachgesprächen mit den angehenden Lehrer*innen stattfinden.
Das Landesprüfungsamt informiert dazu aktuell: „Sobald feststeht, dass eine Staatsprüfung nicht im Präsenzformat stattfinden kann, teilen Sie dies dem Prüfungsamt über Ihr ZfsL mit diesem Formular mit.“
Es stellt klar: „Sollte sich kurzfristig dennoch die Möglichkeit einer Prüfung ganz oder teilweise im Präsenzformat ergeben, so ist dies selbstverständlich möglich, auch wenn das Formular schon versandt wurde.“ Weitere Informationen zum Prüfungsverfahren in der Zeit vom 01.01.2021 bis 30.04.2021 veröffentlich das Landesprüfungsamt hier.
Unterrichtsbesuche während der Corona-Pandemie eingrenzen!
Referendar*innen bekommen in der anhaltenden Corona-Pandemie zudem häufig genug nicht ausreichende und schnelle Informationen zu ihren Unterrichtsbesuchen. Maike Finnern forderte dazu im Offenen Brief: „Die Unterrichtsbesuche sollen situationsbedingt auf maximal acht verpflichtende Unterrichtsbesuche gekürzt werden; dies muss zur Gewährleistung der Gleichbehandlung verbindlich geregelt werden. Ein weiterer Unterrichtsbesuch soll ausschließlich für Beratungszwecke durchgeführt werden.“
Wenn keine entsprechenden ministeriellen Vorgaben getroffen werden – und davon ist laut Antwortschreiben des MSB nicht auszugehen, bleibt nur die Option, dass Fachleiter*innen die Möglichkeiten – die § 11 (3) der OVP hinsichtlich der Anzahl von Unterrichtsbesuchen eröffnet, in Absprache mit den Auszubildenden nutzen.