Hohe Flexibilität verlangt der neue Erlass vom 16. Februar 2018 vor allem von den Träger*innen der OGS, den Beschäftigten und den Schulen. Nur drei Tage später – am 19. Februar 2018 – erfahren die Schulen und Eltern aus der Presse, dass die neuen Regeln ab sofort gelten sollen. Erst am 20. Februar 2018 war der Erlass auf der Homepage des Schulministeriums für alle Beteiligten einsehbar. Eine Wertschätzung der Arbeit der Schulen und der Beschäftigten in den OGS sieht anders aus!
Zeitdruck verhindert demokratische Beteiligung
Auch wenn die Änderungen vor wenigen Wochen angekündigt wurden, kann die Umsetzung in jeder einzelnen Schule erst dann diskutiert und beschlossen werden, wenn der Erlass bekannt ist. Es bleibt das Geheimnis des Ministeriums, wie ohne Vorbereitung unter anderem folgende Vereinbarungen neu geregelt werden sollen:
- Änderung der Kooperationsvereinbarung zwischen Schule, Schulträger*in und OGS-Träger*in über die Entscheidungskompetenz für die Freistellung
- Einigung über ein praktikables Verfahren für Abmeldungen: neue Abholzeiten, rechtzeitige Mitteilung der Eltern, Absprachen mit den Eltern, Dokumentation der täglichen Teilnahme
- Vertragsänderung mit der*dem Essenslieferant*in über täglich wechselnde Essenszahlen und mögliche Neuregelung des Essensgeldes
Die GEW NRW kritisiert, dass jegliche demokratische Beteiligung von Eltern, Kollegium, Schulkonferenzen, Beschäftigten und Träger*innen angesichts des Zeitdrucks außer Kraft gesetzt werden.
Schulen sind verunsichert
Die Gründe für Ausnahmeregelungen sind weitgehend nachvollziehbar. Allerdings ist es nicht akzeptabel, die Teilnahme am herkunftssprachlichen Unterricht ohne Unterscheidung neben außerschulischen Angeboten als Freistellungsgrund aufzuzählen. Die Verunsicherung in den Schulen ist verständlicherweise groß. Die OGS-Arbeit wird noch mehr durch Verwaltungsarbeit belastet. Das Vorgehen widerspricht der Ankündigung der Landesregierung, die Entlastung der Schulen von Verwaltungsarbeit umzusetzen.
Elternbeiträge steigen erst ab August 2018
Die im selben Erlass beschlossene Erhöhung der Elternbeiträge und der Zuweisungen des Landes erfolgen erst ab dem 1. August 2018. Es ist nicht nachvollziehbar, weswegen dieser Termin nicht auch für die anderen Änderungen gelten konnte. Damit wäre den Schulen genügend Zeit zur Vorbereitung geblieben, um einen schuleigenen Weg gemeinsam mit den OGS-Träger*innen und Beschäftigten zu finden.