Beamt*innen 18.01.2018

Mehr Anerkennung für Konrektor*innen

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Gesetz ändert Besoldung der stellvertretenden Schulleiter*innen an Grund- und Hauptschulen

Konrektor*innen an Grund- und Hauptschulen müssen wegen gestiegener Aufgaben besser bezahlt werden. Diese Forderung der GEW NRW setzt der Landtag NRW jetzt mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2018 um. Darauf hatte die GEW NRW bereits im vergangenen Jahr bei der Anhebung der Gehälter der Schulleiter*innen hingewiesen.

  • Autor*in: Ute Lorenz
  • Funktion: Referentin für öffentliches Dienstrecht, Beamtenpolitk und Mitbestimmung der GEW NRW
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Im Gesetzestext heißt es konkret: „Das Berufsbild der Schulleitungen an Grund- und Hauptschulen hat sich in den letzten Jahren zunehmend zu dem einer Führungskraft mit Personalverantwortung und mit Gestaltungsauftrag für eine qualitätssichernde Schulentwicklung gewandelt. Hinsichtlich der Rektorinnen und Rektoren an Grund- und Hauptschulen wurde den geänderten Rahmenbedingungen bereits durch eine entsprechende Anpassung der Besoldung Rechnung getragen. Betroffen von den gestiegenen beruflichen Anforderungen sind neben diesem Personenkreis aber auch die Konrektorinnen und Konrektoren an Grund- und Hauptschulen als integraler Bestandteil der Schulleitung. In einem zweiten Schritt müssen daher auch die Ämter der stellvertretenden Schulleitungen neu bewertet werden.“

Schulformspezifische Unterschiede bleiben

Nach Ansicht der Landesregierung setzt sich die neue Ämterbewertung wie folgt zusammen: Die Besoldung soll in einem angemessenen Verhältnis zu den Ämtern der Konrektor*innen der übrigen Schulformen und den Ämtern der Lehrer*innen mit der Befähigung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen stehen. Gleiches gilt für die entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen. Es werden also einige Unterschiede schulformspezifisch vorgenommen.

Die Konrektor*innenpositionen an einer Gesamtschule oder an einem Gymnasium werden derzeit noch mit A 15 oder an größeren Schulen mit A 15 mit Zulage besoldet. Auch diese Systematik der Beförderungsämter muss bei der von der GEW NRW geforderten veränderten schulformunabhängigen Eingruppierung einer neuen Prüfung unterzogen werden.

Gesetz gilt rückwirkend zum 1. Januar 2018

Mit dem Haushaltsbegleitgesetz ändert sich nun das Landesbesoldungsgesetz. Lehrkräfte, die bereits Konrektor*innen von Grund- oder Hauptschulen sind, werden in die Besoldungsgruppe A 13 mit Amtszulage überführt. Derzeit entspricht die Zulage einem Betrag von 207,12 Euro. Das Gesetz gilt rückwirkend zum 1. Januar 2018. Weil es sich um eine Überführung in eine neue Besoldung handelt, sind keine beförderungsspezifischen Prüfungen oder Beurteilungen notwendig. Auch Ernennungsurkunden und Einweisungsverfügungen in die Planstellen werden nicht ausgestellt.

Die Neubewertung der Ämter der stellvertretenden Schulleitungen an Grund- und Hauptschulen führt nach Berechnungen der Landesregierung zu jährlichen Mehrausgaben von rund 12,6 Millionen Euro.