Medikamentengabe ist freiwillig
Oberstes Prinzip sind nach dieser Handreichung die alleinige Verantwortung der Eltern bei der Medikamentengabe und die Freiwilligkeit der Lehrkräfte bei der Übernahme von Aufgaben in der Versorgung mit Medikamenten. Auf diese Klarstellung haben die Lehrer*innen gewartet, sie ist in der Praxis aber oft nicht einfach durchzusetzen. Sehr schnell entsteht Druck auf die Lehrer*innen, wenn der Schulbesuch eines Kindes von ihrem Einverständnis abhängt, auf die Einnahme der Medikamente zu achten.
Information zur Medikamentengabe im Kollegium
Über die Notwendigkeit der Medikamentengabe müssen nicht nur die Klassenlehrer*innen informiert sein, sondern das gesamte Kollegium. Fachunterricht, Pausenaufsicht, Vertretungssituationen – alle Kolleg*innen können eventuell mit der Medikamentengabe konfrontiert werden.
Die GEW NRW rät deshalb allen Kolleg*innen:
- Geben Sie nicht übereilt Ihre Zustimmung zur Medikamentengabe.
- Prüfen Sie im Kollegium und mit der Schulleitung vorher genau in jedem Einzelfall:
- das Krankheitsbild des Kindes
- die Klassensituation
- die Regelungen im Vertretungsfall
- die notwendige Dokumentation der Medikamentenversorgung
- die sichere Aufbewahrung der Medikamente
- die Unterstützung durch Ärzte und Eltern
Für einige Krankheitsbilder kann auch über die Krankenkassen Fachpersonal eingefordert werden.
Schriftliche Vereinbarung zur Medikamentengabe
In der Anlage der Handreichung werden Formulare vorgelegt für schriftliche Vereinbarungen zwischen Eltern, Ärzten und Schule. Auch hier sollten sich die Schulen sehr sorgsam informieren und absichern.
Hohe Verantwortung und hohe Belastung der Lehrkräfte
Die Medikamentengabe erhöht eindeutig die emotionalen Anforderungen der Lehrer*innen. Es ist schwierig, im Unterricht auch noch auf die korrekte Einnahme von Medikamenten zu achten. Die Verantwortung ist dabei sehr groß, die Kolleg*nnen sind zurecht besorgt. Die Personalräte wurden über die Handreichung informiert und durften Einwände vortragen, doch ein Mitbestimmungsverfahren zu dieser Handreichung erfolgte nicht.
Die GEW NRW fordert, dass für die Medikamentengabe und für weitere Unterstützungsmaßnahmen chronisch kranker Schüler*innen ein medizinischer Dienst in beziehungsweise für die Schulen eingerichtet wird, der diese Aufgaben übernimmt.