Beamt*innen 30.04.2025

Laufbahnrecht: Was die Reform für Beamt*innen bedeutet

Dienstrecht
  • Autor*in: Daniela Zinkann
  • Funktion: Expertin der GEW NRW für Beamt*innenrecht

GEW sieht bei Modernisierung des öffentlichen Dienstes weiteren Handlungsbedarf

Die Landesregierung will den öffentlichen Dienst modernisieren und hat dazu dem Landtag einen Gesetzentwurf vorgelegt. Wir erklären dir, was sich konkret für den Karriereweg von Beamt*innen ändern soll und wofür sich die GEW NRW noch stark macht.

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Mit einer Gesetzesreform will die Landesregierung ein zukunftsfähiges Laufbahnrecht in NRW schaffen. Es soll dabei unterstützen, die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung zu erhalten, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und Fachkräfte und Nachwuchs für den öffentlichen Dienst zu gewinnen. Wie? Indem das Land beispielsweise die Probezeiten und Beförderungswege neu regelt und Berufserfahrung außerhalb des öffentlichen Dienstes anerkennt. Konkret soll zukünftig die Arbeit in der freien Wirtschaft auf die Probezeit im Beamt*innenverhältnis angerechnet und die Probezeit im Extremfall auf drei Monate verkürzt werden. Auch ein Direkteinstieg in das erste oder zweite Beförderungsamt will NRW künftig erleichtern. Zusätzlich soll das Sperrjahr nach Ende der Probezeit abgeschafft werden, so dass der Dienstherr Beamt*innen theoretisch direkt nach der Probezeit befördern kann.

Gewerkschaften fordern seit geraumer Zeit den Abbau unnötiger Hürden

Schon lange fordern die Gewerkschaften den Abbau unnötiger Hürden und Barrieren bei der Karriereentwicklung – also dem Fortkommen in der Laufbahn, beim Wechsel zwischen verschiedenen Laufbahnen und beim generellen Einstieg in den öffentlichen Dienst. Die formulierten Ziele des Gesetzes sind daher größtenteils begrüßenswert und einige im Gesetz geplante Maßnahmen gehen auch in die richtige Richtung. Hierzu zählen die zukünftig theoretisch bessere mögliche Anerkennung von hauptberuflichen Tätigkeiten auch außerhalb des öffentlichen Dienstes, die Berücksichtigung unterhälftiger Teilzeit bei Probe- und Erprobungszeiten und die Streichung des Beförderungssperrjahres.

Land muss auch bei anderen drängenden Themen liefern

Es bleibt jedoch abzuwarten, inwieweit die geplanten Änderungen auch tatsächlich in der Praxis positive Effekte entfalten. Die Möglichkeit für schnellere Beförderungen und die Einstellung in Beförderungsämter nützt dann nichts, wenn Beförderungsstellen nicht in ausreichender Zahl haushaltsrechtlich vorhanden sind – und zwar für die Karrieremöglichkeiten vieler Beamt*innen und nicht nur für wenige schnelle Karrieren einzelner Beschäftigter. Die Mitbestimmung durch die Personalvertretungen muss das Land für alle Neuerungen sicherstellen, da Dienststellen mit der Reform bei Personalentscheidungen viel flexibler agieren können. 

Nicht nachvollziehbar ist, warum die Landesregierung mit dem erarbeiteten Gesetzentwurf einen Teil der Modernisierungsoffensive des öffentlichen Dienstes vorzieht, während sie andere drängende Themen weiter nicht umsetzt. Wir machen uns dafür stark, dass sie endlich 

  • die Wochenarbeitszeit/Pflichtstundenzahl zurückführt,
  • für eine zukunftsfähige und attraktive Besoldung sorgt,
  • eine Altersgeldregelung einführt,
  • die im Koalitionsvertrag versprochenen pauschale Beihilfe umsetzt
  • und die Bagatellgrenze bei Mehrarbeit generell abschafft. 

GEW vertieft

Mehr Wissen für dich

Lies hier unsere Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes in NRW. Du willst dich über den aktuellen Sachstand der Gesetzgebung informieren? Auf der Website des Landtags findest du den Gesetzentwurf und weitere Informationen.