Pressemitteilungen 23.11.2016

JA 13: Aktionen für eine faire Besoldung in NRW

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JA 13: Aktionen in NRW

Lehrkräfte gehen auf die Straße unter dem Motto „JA 13 – weil Grundschullehrer*innen es verdienen!“

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft verlangt, dass der Beruf der Grundschullehrer*innen aufgewertet wird und die Lehrer*innen deutlich besser als bisher bezahlt werden. Am 23. November 2016 finden am Sitz der Bezirksregierungen in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf und Köln Aktionen engagierter Lehrkräfte statt sowie am 24. November in Münster.

  • Autor*in: Berthold Paschert
  • Funktion: Pressesprecher der GEW NRW
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„Der Grundstein für gute Bildung wird bei den Kleinsten gelegt, aber die wertvolle Arbeit der Grundschullehrer*innen wird immer noch nicht ausreichend anerkannt. Nicht zuletzt mit der Inklusion sind die Anforderungen an die pädagogische Arbeit an Grundschulen kontinuierlich angestiegen, die Ausbildung ist anspruchsvoll und verglichen mit den anderen Lehrämtern gleich lang und gleichwertig. Die Kolleg*innen fordern völlig zurecht die finanzielle Anerkennung ihrer professionellen Arbeit“, sagte GEW-Landesvorsitzende Dorothea Schäfer zu den Aktionen unter dem Motto „JA 13 – weil Grundschullehrer*innen es verdienen!“.

Die schlechtere Bezahlung der Grundschullehrer*innen sei eine mittelbare Diskriminierung von Frauen, da an Grundschulen rund 90 Prozent der Lehrkräfte Frauen sind. „Damit muss endlich Schluss sein“, betonte Dorothea Schäfer weiter.

Lehrkräfte an Grundschulen werden im Eingangsamt nach A 12 besoldet, Lehrkräfte an Gymnasien und in der Sekundarstufe II nach A 13 Z (mit Zulage). Nach GEW-Berechnungen liegt die Differenz im Einstiegsgehalt zwischen A 12 und A 13 Z bei über 600,- Euro. Die Differenz im Jahreseinkommen zwischen den Besoldungsgruppen A 12 und A 13 in NRW beträgt rund 10 Prozent (jeweils Endstufe ohne Zulagen).

Gestützt auf mehrere Rechtsgutachten sieht die GEW für diese diskriminierende Praxis keine Rechtfertigung mehr. Zur Verdeutlichung des finanziellen Unterschieds wendet die GEW in ihrer bundesweiten Kampagne „JA 13 - weil Grundschullehrer*innen es verdienen“ das Prinzip des umgekehrten „Equal Pay Day“ an. Das heißt: Gemessen an der höheren Besoldung nach A 13  arbeiten Lehrkräfte an Grundschulen ab diesem Tag, also die letzten fünf Wochen des Jahres, unbezahlt. Gleiches gilt in NRW auch für Lehrkräfte an den Schulen der Sekundarstufe I.