An vielen Förderschulen in NRW arbeiten seit langem Fachlehrer*innen. Gemeinsam mit den Sonderpädagog*innen sind sie insbesondere in der Förderung von Schüler*innen in den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung oder körperliche und motorische Entwicklung sowie in der vorschulischen Förderung von Kindern mit den Förderschwerpunkten Sehen und Hören und Kommunikation tätig.
Die Fachlehrer*innen leisten dabei einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung der Schüler*innen. Ohne ihre qualifizierte Arbeit an diesen Förderschulen wäre der Unterricht dort schon lange nicht mehr zu gewährleisten. Die Fachlehrer*innen stellen einen unersetzbaren Teil der Kollegien dar und bringen viel fachliche Expertise ein.
Obwohl Fachlehrer*innen – neben einer anderen Berufsausbildung oder einem Studium – eine qualifizierte Ausbildung in einem Studienseminar erhalten haben, werden sie vom Land NRW im Eingangsamt, also bei einer ersten festen Einstellung, immer noch in die Besoldungsgruppe A9 beziehungsweise die tarifliche Entgeltgruppe E9a eingruppiert. Aus Sicht der GEW NRW entspricht das in keiner Weise einer gerechten und angemessenen Bezahlung.
Eingangsamt für Fachlehrer*innen ist ungerecht
Seit Jahren fordert die Bildungsgewerkschaft eine bessere Bezahlung der Fachlehrer*innen. Als erster Erfolg konnte vor zwei Jahren verbucht werden, dass für Fachlehrer*innen ein zweites Beförderungsamt nach A11/ EG10 geschaffen wurde. Auch wenn das ein richtiger Schritt zur Aufwertung des Berufs der Fachlehrer*in an Förderschulen war, ist das Eingangsamt für Fachlehrer*innen mit A9/ EG9a weiterhin ungerecht und entspricht nicht der Qualifizierung und Arbeit der Fachlehrer*innen.
Rechtsgutachten: Land könnte Besoldung eigenständig erhöhen
Daher hat die GEW ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um die Bezahlung von Fachlehrer*innen an Förderschulen überprüfen zu lassen. Das Gutachten, das von Rechtsanwalt Florian Hupperts aus Düsseldorf erstellt wurde, zeigt deutlich, dass das Land NRW auch bei der aktuellen Rechtslage das Eingangsamt der Fachlehrer*innen an Förderschulen neu bewerten könnte. Das Land kann eigenständig die Beamt*innenbesoldung für NRW festlegen und könnte somit die Fachlehrer*innen im Eingangsamt auch mit A10 besolden. Die entsprechende tarifliche Eingruppierung wird dagegen auf Bundesebene festgelegt, richtet sich aber direkt nach der Beamt*innenbesoldung. Eine Erhöhung der Besoldung im Eingangsamt auf A10 hätte daher direkte, positive Auswirkungen auf den Tariflohn.
Neubewertung der Fachlehrer*innen ist überfällig
Das Rechtsgutachten zeigt auf, dass sich die Situation der Fachlehrer*innen seit der Einführung dieser Berufsgruppe an Förderschulen verändert hat und daher eine Neubewertung durch das Land NRW absolut notwendig ist:
- die Ausbildung zur Fachlehrer*in an Förderschulen ist deutlich umfassender geworden
- der konkrete Einsatz der Fachlehrer*innen hat sich unter anderem durch weniger Sonderpädagog*innen und eine veränderte Schüler*innenschaft gewandelt
- zahlreiche andere Bundesländer bezahlen vergleichbare Berufsgruppen bereits besser
Aus diesem Grund fordert die GEW NRW die Landesregierung auf, das Eingangsamt für Fachlehrer*innen neu zu bewerten und mit A10 neu festzulegen.
Um diese Forderung zu unterstreichen, startet die GEW NRW aktuell eine Postkartenaktion an allen Förderschulen im Land NRW. Die an NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer gerichteten Karten werden gesammelt übergeben.
Die GEW NRW wird sich mit der Unterstützung aller Kolleg*innen an den Förderschulen weiter für eine bessere und gerechtere Bezahlung von Fachlehrer*innen an Förderschulen einsetzen.