Für wen genau gelten die neuen Tarifverträge?
Joyce Abebrese: Wir haben für alle Beschäftigten aus den Mitgliedsbetrieben des Arbeitgeberverbandes des VPK NRW insgesamt fünf Tarifverträge (Rahmentarifvertrag, Entgeltrahmentarifvertrag, Entgelttarifvertrag, Tarifvertrag zur Überleitung, Tarifvertrag zur Inflationsausgleichsprämie) abgeschlossen. Das betrifft vorrangig die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst. Aber auch Mitarbeiter*innen im technischen Dienst, in der Hauswirtschaft sowie Psycholog*innen und Lehrer*innen profitieren.
Was bedeutet der Tarifabschluss konkret für die Beschäftigten?
Joyce Abebrese: Für die Beschäftigten bedeuten die geltenden Tarifverträge Sicherheit, Schutz und eine verbesserte Bezahlung. Konkret konnten wir große Erfolge bei der Einführung der neuen Gehaltstabellen erreichen. Diese orientieren sich sehr stark an den geltenden Tarifverträgen im öffentlichen Dienst (TVöD) und bilden bereits den aktuellen Tarifabschluss aus dem Frühjahr 2023 ab. Außerdem erhalten die Beschäftigten eine steuer- und abgabenfreien Inflationsausgleichsprämie in Höhe von insgesamt 3.000 Euro, die die Arbeitgeber*innen gestaffelt auszahlen. Für GEW-Mitglieder gibt es einen besonderen Bonus: Nach der Regelung in § 15 des Entgeltrahmentarifvertrages erhalten sie mit ihrem Mai-Gehalt einen Mitgliederbonus in Höhe von 250 Euro. Das war uns als GEW besonders wichtig: Wir wollten zeigen, dass sich die Mitgliedschaft in unserer Gewerkschaft auch finanziell lohnt, neben allen anderen Mitgliedsvorteilen.
Was müssen Beschäftigte jetzt beachten und wie geht es nach dem Tarifabschluss weiter?
Joyce Abebrese: Beschäftigte müssen nicht tätig werden. Sie erhalten automatisch mehr Geld von den Arbeitgeber*innen. Aber nicht alle Beschäftigte profitieren sofort vom Tarifwerk, sondern in Teilen zeitversetzt. Das kann unter anderem daran liegen, dass Arbeitgeber*innen bereits vor dem 01. Januar 2024 mit dem Jugendamt (nach LEQ-Vereinbarungen gem. § 78a f. und § 77 SGB VIII) Entgelte im Arbeitsvertrag vereinbart haben. Mehr Informationen hierzu findest du im Tarifvertrag zur Überleitung (§2).
Ein Tarifvertrag ist nie in Stein gemeißelt, deswegen werden wir die Tarifverträge auch immer wieder überarbeiten und neu denken müssen. Zunächst gilt der jetzt abgeschlossene Tarifvertrag aber auf unbestimmte Zeit. Zum Thema Fort- und Weiterbildungen in der privaten Kinder- und Jugendhilfe werden wir uns gemeinsam mit den Arbeitgeber*innen beraten und Verhandlungen führen. Zudem wird sich sicherlich auch der nächste Tarifabschluss im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen (TVöD) ab 2025 in neuen Verhandlungen zu den Entgelttabellen des VPK-Tarifvertrages in NRW niederschlagen.