Kita 27.11.2024

GEW kritisiert geplante Änderungen für Kitapersonal

Frühkindliche BildungFachkräftemangelSozial- und Erziehungsdienst
  • Autor*in: GEW NRW

Landesregierung muss Qualität der frühkindlichen Bildung sichern

NRW will die Vorgaben für Kita-Personal mit einer Änderung der Personalverordnung lockern. Fallen Fachkräfte aus, setzt die Landesregierung auf den Einsatz von Ergänzungskräften, um Kitaschließungen zu vermeiden. Doch bei aller Verlässlichkeit des Betreuungsangebots darf die Qualität der frühkindlichen Bildung nicht leiden.

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Unsere Vorsitzende Ayla Çelik erklärt: „Grundsätzlich begrüße ich jede Maßnahme, die mehr Menschen in ein System bringt, das dabei ist unter dem Fachkräftemangel zusammenzubrechen, doch darf dies nicht auf Kosten der Qualität geschehen. Dass sich aktuell großer Protest regt, ist absolut gerechtfertigt und zeigt, dass vielen Eltern neben der Betreuung auch die frühkindliche Bildung ihrer Kinder am Herzen liegt. Wenn wir auf Dauer eine qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung gewährleisten wollen, darf der Einsatz von Ergänzungskräften anstelle von Fachkräften nur eine Notfallmaßnahme sein und kein Dauersparmodell. Solche Maßnahmen dürfen nicht zu einer De-Professionalisierung führen. Die Landesregierung ist hier in der Pflicht die Qualität der frühkindlichen Bildung durch ausreichend gut qualifiziertes Fachpersonal sicher zu stellen. Das ist essenziell für die weitere Bildungsbiografie unserer Kinder.“

Fachkräftemangel lässt sich so nicht bekämpfen

Der Fachkräftemangel lässt sich nicht dadurch bekämpfen, dass es den vorhandenen Fachkräften im System noch schwerer gemacht wird: Eine Fachkraft auf 60 Kinder in einer Einrichtung ist das Gegenteil von attraktiven Arbeitsbedingungen und führt zwangsläufig zu einem Ausbrennen der Kolleg*innen in den Einrichtungen.

Änderung der Personalverordnung

Was sich laut Entwurf ändern soll:

  • Ergänzungskräfte können schon vor ihrer abgeschlossenen Qualifizierung/ Fortbildung von 160 Stunden auf den Personalwert angerechnet werden (Voraussetzung: Die Qualifizierung bzw. Fortbildung muss spätestens sechs Monate nach Tätigkeitsantritt angefangen und spätestens 24 Monate nach Aufnahme der Tätigkeit abgeschlossen sein)
  • Beim erweiterten Personaleinsatz auf Fachkraftstunden fällt für die Logopäd*innen, Motopäd*innen, Theaterpädagog*innen, Ergotherapeut*innen etc. die Voraussetzung der einjährigen Praxiszeit weg – sie können also sofort auf Fachkraftstunden eingesetzt werden. Praxiserfahrung und Qualifizierungsmaßnahmen können nach Aufnahme der Tätigkeit begonnen werden. 
  • Studierende können nun schon mit weniger erreichten Creditpoints auf Ergänzungskraftstunden bzw. auf Fachkraftstunden eingesetzt werden. Die Voraussetzung der einjährigen Praxiserfahrung wird wegfallen.  
  • Bei Personalknappheit kann der Träger einen Antrag stellen, dass der Betrieb mit dem verstärkten Einsatz von Ergänzungskräften aufrecht erhalten werden kann. Bedingung: Eine sozialpädagogische Fachkraft muss für maximal 60 Kinder in der Einrichtung sein. Bei mehr als 60 Kindern muss eine zweite Fachkraft vor Ort sein. Dieser Zustand darf maximal sechs Wochen andauern