Beamt*innen 09.05.2022

Erfolg! GEW NRW erkämpft mehr Geld für Beamt*innen

BesoldungTarifrunde
  • Autor*in: Ute Lorenz
  • Funktion: Referentin für öffentliches Dienstrecht und Mitbestimmung

TV-L Tarifergebnis wird 1:1 übertragen - Familienzuschlag wird erhöht

Die Gehälter von Beamt*innen in NRW erhöhen sich zum 1. Dezember um 2,8 Prozent. Das macht die 1:1 Übertragung des Tarifergebnisses für Länderbeschäftigte auf Beamt*innen möglich.

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Landesregierung setzt Forderung um

Die GEW NRW hat sich für die Verbesserung der Versorgung von Beamt*innen stark gemacht und NRW aufgefordert, das Tarifergebnis für die Beschäftigten der Länder von November 2021 auf Beamten*innen zu übertragen. Diese Forderung setzt die Landesregierung jetzt um.

Was ändert sich für die Beamt*innen konkret? 

  • Ab dem 1. Dezember 2022 erhöhen sich die Besoldungs- und Versorgungsbezüge linear um 2,8 Prozent
  • Bei Anwärter*innen sowie Personen, denen aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses ein Anspruch auf Unterhaltsbeihilfe zusteht, erhöhen sich die Bezüge bzw. Unterhaltsbeihilfen ab dem 1. Dezember 2022 um monatlich 50 Euro.
  • Anfang 2022 erhielten Beamt*innen bereits eine steuer- und sozialabgabenfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro. Für Anwärter*innen gab es die Corona- Sonderzahlung in Höhe von 650 Euro.

Bessere Besoldung für Familien

Neben dem Einsatz für die Erhöhung der Beamtenbesoldung hat die GEW NRW auch für die verfassungsrechtlich erforderliche Alimentation der Beamt*innen vor Gericht geklagt und mit der Landesregierung gestritten. Der Protest zahlt sich nun mit dem Gesetz zur Anpassung der Alimentation von Familien sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften aus:

Der Familienzuschlag für das erste und zweite Kind wird angepasst und mit örtlichen Mietpreisen verknüpft. Das ist eine enorme Verbesserung für viele Beamt*innenfamilien in NRW, gerade im sehr angespannten Wohnungsmarkt. Die Berechnung des Familienzuschlags erfolgt auf Grundlage der regionalen Mietenstufe der Gemeinde, in der der Hauptwohnsitz ist. Die jeweiligen Mietstufen sind in der Wohngeldverordnung festgehalten. Der Landesgesetzgeber hatte bereits 2021 den Familienzuschlag für das 3. Kind (ab A 9 = 807,15 €) und das 4. Kind (ab A 9 = 762,41 €) erhöht. Hintergrund war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020.

Familienzuschlag

Beispielrechnung

Der Familienzuschlag im Jahr 2021 für eine Beamtin (A 12) mit einem Kind betrug 273,99 €. Ab dem 01.12.2022 wird der Familienzuschlag mit der Besoldungserhöhung (Übertragung des Tarifergebnisses für die Beschäftigten der Länder) je nach Hauptwohnsitz angehoben:

  • Für Familien mit einem Kind und einem Hauptwohnsitz in Köln erhöht sich der Zuschlag auf 702,63 €, da in Köln die Mietenstufe VI gilt.
  • Für Familien mit einem Kind und einem Hauptwohnsitz in Herne erhöht sich der Zuschlag auf 289,07 €, da in Herne die Mietenstufe II gilt.

Wann erfolgt die Änderung

Die Änderung der Besoldung erfolgt rückwirkend zum 1. Januar 2022 und wird als sogenannter Ergänzungszuschlag mit dem Dezembergehalt 2022 ausgezahlt. Laut dem Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV NRW) soll die dazu notwendige Datenerhebung automatisch erfolgen. Beamt*innen müssen also keinen Antrag stellen. Achtung: Nach dem neuen § 71b Abs. 4 Landesbesoldungsgesetz ist ein Antrag nur dann notwendig, wenn sich der Wohnsitz bis Dezember 2022 ändert. Wer in eine Kommune mit einer niedrigeren Mietstufe zieht, wird weniger Zuschläge erhalten.

Verbesserungen erreicht - viele Probleme nicht behoben

Aus Sicht der GEW NRW ist nicht gewährleistet, dass das Gesetz zu einer verfassungsmäßigen Umsetzung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts führt. Probleme mit dem Abstandsgebot und der Leistungsbezogenheit behebt der Gesetzgeber nicht. Ledige oder kinderlose Landesbeamt*innen finden im Gesetz auch keine Beachtung. Sie erhalten lediglich die Erhöhung des Grundgehaltes von 2,8 Prozent. Aber auch sie leiden unter steigenden Mietpreisen und Lebenshaltungskosten.

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Welche Verbesserungen sind im Gesetz enthalten?

  • Abschaffung der Kostendämpfungspauschale: Das LBV NRW behält die Kostendämpfungspauschale für das Jahr 2022 ab dem 25. März 2022 nicht mehr ein. Bereits einbehaltene Beträge werden mit aktuellen Beihilfeanträgen erstattet. 
  • Änderungen für die Besoldungsgruppen A 5 bis A 10: In den Besoldungsgruppen A 5 bis A 10 streicht der Gesetzgeber rückwirkend zum 01. Januar 2022 die Erfahrungsstufen 1 und 2 der Grundgehaltstabelle. Wer bisher in einer der beiden Stufen eingruppiert war, wird in die Erfahrungsstufe 3 übergeleitet. Ein Antrag hierfür ist nicht erforderlich. Die zweijährige Stufenlaufzeit in Stufe 3 startet mit dem Tag der gesetzlichen Überleitung.
  • Bessere Bezahlung für Konrektor*innen der Haupt- und Realschulen bis zu 180 Schüler*innen: Nach Kritik der GEW NRW werden Konrektor*innen der Haupt- und Realschulen mit bis zu 180 Schüler*innen jetzt mit A 13 mit Zulage besoldet. Somit zieht der Gesetzgeber die stellvertretenden Schulleiter*innen an Haupt- und Realschulen mit denen an Grundschulen gleich. Gleichzeitig werden auch angestellte Konrektor*innen in EG 13 mit Zulage eingruppiert.