Landesregierung setzt Forderung um
Die GEW NRW hat sich für die Verbesserung der Versorgung von Beamt*innen stark gemacht und NRW aufgefordert, das Tarifergebnis für die Beschäftigten der Länder von November 2021 auf Beamten*innen zu übertragen. Diese Forderung setzt die Landesregierung jetzt um.
Was ändert sich für die Beamt*innen konkret?
- Ab dem 1. Dezember 2022 erhöhen sich die Besoldungs- und Versorgungsbezüge linear um 2,8 Prozent
- Bei Anwärter*innen sowie Personen, denen aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses ein Anspruch auf Unterhaltsbeihilfe zusteht, erhöhen sich die Bezüge bzw. Unterhaltsbeihilfen ab dem 1. Dezember 2022 um monatlich 50 Euro.
- Anfang 2022 erhielten Beamt*innen bereits eine steuer- und sozialabgabenfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro. Für Anwärter*innen gab es die Corona- Sonderzahlung in Höhe von 650 Euro.
Bessere Besoldung für Familien
Neben dem Einsatz für die Erhöhung der Beamtenbesoldung hat die GEW NRW auch für die verfassungsrechtlich erforderliche Alimentation der Beamt*innen vor Gericht geklagt und mit der Landesregierung gestritten. Der Protest zahlt sich nun mit dem Gesetz zur Anpassung der Alimentation von Familien sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften aus:
Der Familienzuschlag für das erste und zweite Kind wird angepasst und mit örtlichen Mietpreisen verknüpft. Das ist eine enorme Verbesserung für viele Beamt*innenfamilien in NRW, gerade im sehr angespannten Wohnungsmarkt. Die Berechnung des Familienzuschlags erfolgt auf Grundlage der regionalen Mietenstufe der Gemeinde, in der der Hauptwohnsitz ist. Die jeweiligen Mietstufen sind in der Wohngeldverordnung festgehalten. Der Landesgesetzgeber hatte bereits 2021 den Familienzuschlag für das 3. Kind (ab A 9 = 807,15 €) und das 4. Kind (ab A 9 = 762,41 €) erhöht. Hintergrund war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020.