Schule 30.06.2023

Dresscode an Schulen – Was ist erlaubt und was nicht

SchulrechtRealschuleHauptschuleGymnasiumGrundschuleGesamtschuleBerufskollegSekundarschule
  • Autor*in: Anne Petersohn
  • Funktion: Freie Journalistin

Wenn eine Kleiderordnung nicht das Ende der persönlichen Freiheit bedeutet

Ob Jogginghose oder bauchfreies Oberteil: An Schulen sorgen Kleidungsstücke immer wieder für Diskussionen. Doch wie lassen sich angemessene Kleidung und freie Persönlichkeitsentfaltung miteinander in Einklang bringen? Eine Mülheimer Schule hat feste Regeln aufgestellt.

Min.

Schulkonferenzbeschluss - eine unverbindliche Empfehlung 

Beim Thema Dresscode müssten zunächst zwei Grundsatzfragen unterschieden werden, erklärt der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Schulrecht, Dr. Thomas Böhm: Geht es um die Verpflichtung, einheitliche Kleidung zu tragen, oder um das Verbot bestimmter Kleidungsstücke im Rahmen einer Kleiderordnung? „Eine Bekleidungsvorschrift, etwa das Tragen einer Schuluniform, ist rechtlich nicht bindend. Man dürfte niemanden vom Unterricht ausschließen, weil er ohne die vorgeschriebene Kleidung erscheint“, betont Böhm. Ein entsprechender Beschluss der Schulkonferenz stelle somit lediglich eine unverbindliche Empfehlung dar.

Erziehungsauftrag der Schule kann Verbote rechtfertigen

Das Verbot, etwa in Jogginghose am Unterricht teilzunehmen, falle in den Erziehungsauftrag der Schule. „Es geht darum, Schülerinnen und Schüler zu einem angemessenen Verhalten in den jeweiligen sozialen Zusammenhängen zu erziehen. Eine Schule ist beispielsweise kein Fußballplatz.“ Was als angemessen gilt, müsse jede Schule für sich entscheiden. „Wichtig ist, dass die getroffenen Vereinbarungen plausibel sind. Es darf keinesfalls der Eindruck entstehen, dass willkürliches Handeln oder der persönliche Geschmack von Lehrkräften den Ausschlag geben.“ 

Unterrichtsausschluss bei schweren Verstößen möglich

Auf dieser Grundlage könnten Verstöße gegen die Kleiderordnung mit Konsequenzen belegt werden. „Wie man reagiert, bestimmt auch hierbei die Schule“, sagt Thomas Böhm. In besonders schweren Fällen könne sogar ein Ausschluss vom Unterricht gerechtfertigt sein. „Betroffene haben dann die Möglichkeit, sich an die Schulaufsicht zu wenden oder zu klagen.“ Im Einzelfall gelte es, das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung gegenüber dem staatlichen Erziehungsauftrag abzuwägen. 
 

Ein Praxisbeispiel

Kleiderordnung gehört zum Alltag

An der Willy-Brandt-Gesamtschule in Mülheim gehört die Kleiderordnung schon lange zum Alltag. Als Teil der Schulordnung haben Lehrkräfte, Schüler*innen und Eltern das Regelwerk vor über zehn Jahren auf den Weg gebracht. Nun soll es nun auf neue Füße gestellt werden. Neben sich wandelnden Modetrends gibt es dafür vor allem einen Grund: „Die mitwirkenden Schüler*innen von damals haben unsere Schule inzwischen verlassen“, erklärt der stellvertretende Schulleiter, Mathias Kocks. Dabei sei gerade die Mitarbeit von Kindern und Jugendlichen wichtig. „Sie wissen am Ende, dass es auch ihre Regeln sind.“ 

Diskriminierende Aufdrucke sind tabu

Derzeit sind nicht nur Kopfbedeckungen, Jogginghosen und hervorblitzende Unterwäsche an der Willy-Brandt-Schule verboten. Auch Aufdrucke, die Rassismus, Sexismus, Drogen oder Gewalt verherrlichen, haben dort keinen Platz. Die Resonanz auf die Regeln sei mehrheitlich positiv, berichtet Mathias Kocks. „Wir bekommen oft gespiegelt, dass unsere Schüler*innen gut gekleidet sind. Auch andere Schulen haben deshalb Interesse an unserem Vorgehen.“

„Schule muss bunt sein“

Eine Schuluniform lehnt Mathias Kocks, wie viele seiner Kolleg*innen, ab. „Sie soll Uniformität erzeugen, schafft es aber nicht.“ Die Kleiderordnung hingegen ermögliche ein friedliches Miteinander der 1100 Schüler*innen und Lehrkräfte an seiner Schule. „Wir möchten allen Menschen, die im Schulalltag arbeiten, Respekt zeigen. Dazu gehört auch eine Kleidung, die niemanden irritiert“, sagt Mathias Kocks. Die Diskussion über Kleiderregeln ermögliche eine fruchtbare Diskussion über damit verbundene Themen wie Sexismus. Zudem bedeute die Kleiderordnung keinesfalls das Ende der persönlichen Freiheit. „Schule muss bunt sein und gleichzeitig eine störungs- und angstfreie Lernumgebung bieten.“ 

Sei dabei

Komm ins Team der GEW

In wenigen Klicks wirst du Mitglied der GEW NRW und profitierst von unseren Leistungen! Deine Vorteile im Überblick:

  • Rechtsschutz & Rechtsberatung
  • Berufshaftpflicht & Verbraucherschutz
  • Musterschreiben & Formblätter
  • Vorteilspreise & Sonderkonditionen
  • Networking & Know-How 

Jetzt Mitglied werden!  Account erstellen