Welche Aufgaben übernimmt die Abteilung „Beihilfe“ im LBV?
Jana Vagajcev: Wir bearbeiten vor allem die Beihilfeanträge der Ruhestandsbeamt*innen des Landes Nordrhein-Westfalen und somit auch die Anträge der pensionierten Lehrer*innen. Befinden sich Lehrkräfte noch im aktiven Dienst, haben sie in der jeweils zuständigen Beihilfestelle einen Ansprechpartner für ihre Fragen zur Beihilfe. In 2014 haben wir für rund 220.000 Beihilfeberechtigte insgesamt rund 1,2 Millionen Beihilfebescheide erstellt und damit insgesamt etwa 1,2 Milliarden Euro zur Auszahlung gebracht. Im Schnitt werden monatlich an die 100.000 Beihilfebescheide erstellt.
Wie läuft das Beihilfeverfahren im Detail ab?
Die Beihilfeberechtigten müssen ihren Antrag inklusive Kopien aller Belege an die Zentrale Scanstelle Detmold, kurz ZSDT, schicken. Dort werden die eingehenden Anträge gescannt und den Beihilfestellen elektronisch zur Verfügung gestellt. Die Anträge müssen grundsätzlich von den Beihilfeberechtigten selbst unterschrieben werden. Soll eine andere Person zur Stellung der Beihilfeanträge berechtigt sein, muss eine Vollmacht vorliegen formlos oder mit dem Vordruck der Beihilfestelle.
Wie lange dauert in der Regel die Bearbeitung?
Im Schnitt wird ein Beihilfeantrag innerhalb von zwei Wochen bearbeitet. Erfahrungsgemäß erreichen uns zum Jahreswechsel und zu den Sommerferien besonders viele Anträge dadurch kann sich die Bearbeitung zu den Stoßzeiten schon einmal verzögern. Wir bitten unsere Kund*innen daher immer, dies bei der Antragstellung zu berücksichtigen oder gegebenenfalls eine längere Bearbeitungszeit einzuplanen. Der aktuelle Bearbeitungsstand kann online unter www.lbv.nrw.de jederzeit abgerufen werden.
Welche Belege müssen im Einzelfall mit dem Beihilfeantrag eingereicht werden?
Bei abzurechnenden Heilbehandlungen wie Krankengymnastik, Massagen oder ähnliches muss eine Kopie der dazugehörigen ärztlichen Verordnung eingereicht werden. Bei einigen Aufwendungsarten darunter Rehabilitationen, Heilkuren oder Zahnimplantationen ist die vorherige Anerkennung der Beihilfefähigkeit durch die Beihilfestelle erforderlich, damit die Leistungen abgerechnet werden können. Eine Behandlung sollte im Zweifelsfall erst begonnen werden, wenn der Anerkennungsbescheid der Beihilfestelle vorliegt.
Wie können betroffene Lehrkräfte die Abteilung „Beihilfe“ am besten erreichen?
Bei offensichtlichen Fehlern im Beihilfebescheid, wie zum Beispiel nicht aufgeführte Belege oder Zahlendreher, genügt ein kurzer Hinweis per Telefon oder über das Online-Kontaktformular.
Natürlichen können Antragssteller*innen auch jederzeit die Möglichkeit nutzen, sich persönlich von den KollegInnen vor Ort während der Öffnungszeiten an den Standorten Düsseldorf, Köln und Münster beraten zu lassen.