Reformvorschläge zur Umstellung auf ein Drei-Säulen-Modell nach deutschem Muster wurden von den Gewerkschaften mit Erfolg abgelehnt, weil die gesetzliche Rente als kostengünstigste und sicherste Form der Alterssicherung betrachtet wird.
Darüber hinaus befürchten die Gewerkschaften bei einer Verlagerung zur zweiten und/oder dritten Säule eine Fragmentierung der Alterssicherung je nach Finanzkraft des Betriebs beziehungsweise der Einzelperson. Betriebs- und Privatrenten werden als Ergänzung nicht aber als möglicher Ersatz zu gesetzlichen Renten eingestuft.
Umstrittene Rentenreformen
Das Thema Rente steht seit den 1980er-Jahren im Zentrum der sozialpolitischen Diskussion. Es gab etliche Reformen – zum Teil heftig umstritten. Geändert wurden vor allem die Berechnungsformel für die gesetzlichen Renten, die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug einer Rente und die Zu- und Abschläge bei späterem beziehungsweise früherem Rentenantritt.
Im Zuge der letzten größeren Reform wurden 2014 alle vorher in der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) erworbenen Rentenanwartschaften in individuelle Konten übertragen. Werden weitere Anwartschaften erworben, so erfolgt eine entsprechende Gutschrift auf den Konten. Anders als auf reinen „Beitragskonten“ werden auf den GRV-Konten nicht die einbezahlten Beiträge, sondern die bereits erworbenen Leistungsansprüche ausgewiesen.
Kreis der Versicherten ist größer als in Deutschland
In Österreich sind fast alle Erwerbstätigen einschließlich der Selbständigen in die gesetzlichen Rentensysteme eingebunden – Ausnahmen gibt es nur für geringfügig Beschäftigte und für manche freien Berufe wie Rechtsanwälte. Derzeit sind 3,3 Mio. Unselbständige und 570.000 Selbständige in der GRV versichert. Für Beamte gibt es eigenständige Systeme, die dortige Rentenberechnung wird allerdings schrittweise an die GRV angeglichen.
Rentenalter: Regelaltersrente, Korridorrente und Schwerarbeitsrente
Das gesetzliche Rentenalter liegt bei 65 Jahren. Wer früher in Rente gehen will, muss Abschläge in Kauf nehmen, bei späterem Rentenantritt gibt es Zuschläge.
Neben der „Regelaltersrente“ (ab 65) gibt es die „Korridorrente“ (frühestens ab 62) und die „Schwerarbeitsrente“ (frühestens ab 60). Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Korridorrente ist das Vorliegen von mindestens 40 Versicherungsjahren. Eine Schwerarbeitsrente gibt es, wenn in Summe 45 Versicherungsjahre vorliegen und innerhalb der letzten 20 Jahre vor Rentenantritt mindestens 10 Jahre anerkannte Schwerarbeit geleistet wurde.
Für Frauen gilt aktuell noch ein günstigeres Übergangsrecht. Geburtsjahrgänge vor 1964 können bereits mit 60 abschlagsfrei in Rente gehen, bei späterem Rentenantritt erhalten sie Zuschläge. Für Geburtsjahrgänge ab 1969 ist das Regelrentenalter wie bei den Männern.
So wird die Rente mit Zu- und Abschlägen in Österreich berechnet
Die Rentenberechnung basiert auf der Formel 80/45/65, das heißt 80 Prozent (Brutto) Ersatzrate bei Vorliegen von 45 Versicherungsjahren und Rentenantritt zum Alter 65. Dahinter steht eine jährliche Rentengutschrift in Höhe von 1,78 Prozent des versicherten Jahreseinkommens (1,78 x 45 = 80,1).
Bei Inanspruchnahme einer Korridorrente vor Erreichen des 65. Lebensjahres wird pro Jahr ein Abschlag in Höhe von 5,1 Prozent verrechnet. Erfolgt der Rentenantritt später, gibt es pro Jahr einen Zuschlag von 4,2 Prozent. Bei einer „Schwerarbeitsrente“ kommt ein begünstigter Abschlag von 1,8 Prozent pro Jahr zum Tragen.
Gewerkschaften fordern Geschlechtergerechtigkeit bei der Rentenhöhe
Der Medianwert der 2015 neu zuerkannten Altersrenten liegt bei Männern bei 2.027,- Euro und bei den Frauen bei 1.040,- Euro brutto pro Monat. Deutlich höher liegen die Werte bei den Angestellten (2.668,- und 1.261,- Euro), um einiges niedriger bei den Arbeiter*innen (1.739,- und 845,- Euro). Die angeführten Beträge werden 14 Mal pro Jahr bezahlt. Ebenso wie bei den Aktivbezügen gibt es auch bei den Renten in den Monaten Juni und November eine Doppelzahlung.
Eine der Schwachstellen der Alterssicherung in Österreich sind die oft sehr niedrigen Frauenrenten. Darin spiegeln sich Erwerbsunterbrechungen, längere Teilzeitphasen und niedrigere Arbeitsverdienste. Um dem entgegenzuwirken fordern die Gewerkschaften vor allem eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und den Abbau geschlechtsspezifischer Verdienstdifferenzen.
Sondergesetzte für Niedrigrenten und Mindestsicherung im Alter
Die laufenden Renten werden in Österreich grundsätzlich mit der Inflationsrate angepasst. In einigen Jahren gab es Sondergesetze, in denen zum Beispiel für Niedrigrenten eine höhere und für hohe Renten eine niedrigere Anpassung festgelegt wurde.
Wenn die Rentenhöhe unter einem bestimmten Schwellenwert liegt (890,- Euro für Alleinstehende und 1.334,- Euro für Ehepaare – Werte 2017) wird sie im Falle der Bedürftigkeit durch die Ausgleichszulage auf diesen Wert aufgestockt. Die Bedürftigkeitsprüfung orientiert sich am Haushaltseinkommen. 2016 wurde die Regelung für Personen mit mindestens 30 Beitragsjahren verbessert. Für Alleinstehende liegt der Ausgleichszulagen-Richtsatz in diesen Fällen nunmehr bei 1.000,- Euro.
So wird die Rente in Österreich finanziert
Die Finanzierung der GRV-Renten erfolgt zu etwa 75 Prozent aus Beitragszahlungen, die restlichen 25 Prozent kommen aus Steuermitteln. Komplett aus Steuermitteln finanziert werden die Ausgleichszulagen.
Der Arbeitgeberbeitrag zu den GRV-Renten beträgt 12,55 Prozent, der Arbeitnehmerbeitrag 10,25 Prozent. Diese Beitragssätze sind seit 1988 unverändert. Da das österreichische Rentenrecht eine „Ausfallshaftung des Bundes“ vorsieht, variiert der Finanzierungsanteil aus Steuermitteln je nach Ausgaben- und (Beitrags)Einnahmenentwicklung.
Mit 13,9 Prozent des Bruttoinlandsprodukts hat Österreich vergleichsweise hohe öffentliche Rentenkosten. Dem stehen relativ hohe gesetzliche Leistungen und niedrige Ausgaben beispielsweise für Betriebsrenten gegenüber.
Betriebsrenten kaum genutzt
Betriebsrenten spielen in Österreich traditionell nur eine untergeordnete Rolle. Derzeit haben etwa 30 Prozent der Arbeitnehmer*innen eine Anwartschaft auf eine Betriebsrente, in vielen Fällen werden nur sehr geringe Beiträge bezahlt. Abgewickelt werden die meisten Betriebsrenten über private Fonds (Pensionskassen). Vom Gesetz ist vorgeschrieben, dass mindestens 50 Prozent des Beitrags zu einer derartigen Kasse vom Arbeitgeber aufgebracht werden müssen.