Gewerkschaft 19.12.2017

Anpassung der GEW-Beiträge zum 1. Januar 2018

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Anpassung der GEW-Beiträge zum 1. Januar 2018

Höhere Einkommen bedeuten höhere Beiträge

Mit Beginn des kommenden Jahres zum 1. Januar 2018 werden die Mitgliedsbeiträge in der GEW erhöht. Ausschlaggebend dafür sind zum einen die höheren Einkommen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen – seien sie Beamt*innen oder Tarifbeschäftigte. Zudem hat der Bundesgewerkschaftstag im Mai 2017 beschlossen, höhere Beiträge zur Stärkung des Kampffonds zu erheben.

  • Autor*in: Michael Schulte
  • Funktion: Geschäftsführer der GEW NRW
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Die Tarifrunde 2017 für die Beschäftigten der Länder (TV-L) zwischen den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und den Arbeitgebern, der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), war von harten Auseinandersetzungen geprägt. Das bestimmende Thema war die tarifliche Eingruppierung der Lehrer*innen, eine spürbare Erhöhung der Einkommen wurde jedoch auch durchgesetzt.

Einkommen steigen um 2,35 Prozent zum 1. Januar 2018

In der Tarifeinigung wurde eine Erhöhung in zwei Schritten verabredet: Nun steht zum 1. Januar 2018 eine Erhöhung der Tabellenentgelte für die Tarifbeschäftigten um 2,35 Prozent an. Sie liegt – ein Erfolg der Gewerkschaften – damit über der Inflationsrate.

In den Gesprächen mit der Landesregierung zur Übertragung der Tarifeinigung auf die Beamt*innen konnten die Gewerkschaften eine Verschiebung der ersten Stufen der Erhöhung für das Jahr 2017 nicht verhindern. Für 2018 wurde jedoch die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung verabredet. Das bedeutet, dass nun auch die Bezüge der Beamt*innen entsprechend erhöht werden. In der Folge gilt das dann natürlich auch für die Versorgungsempfänger*innen.

Mitgliedsbeiträge werden der Einkommenserhöhung angepasst

Das gewerkschaftliche Solidarprinzip äußert sich unter anderem darin, dass die Höhe des Einkommens die Höhe des Beitrags bestimmt. Steigt das Einkommen, so steigt der GEW-Beitrag. Für die Mitglieder der GEW NRW, die auf Grundlage des TV-L bezahlt werden, sowie für die Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen steigt der GEW-Mitgliedsbeitrag folglich zum 1. Januar 2018 um 2,35 Prozent.

Die Mitglieder der GEW NRW, für die der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) gilt, sind davon nicht betroffen. Für sie geht es in der anstehenden Tarifrunde am Jahresanfang erst noch um eine gute Tariferhöhung.

Finanzkraft gleich Kampfkraft

Die Auseinandersetzungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Bildungsgewerkschaft ihre Mitglieder häufiger als in Vergangenheit zum Streik aufrufen muss. Daher steigt auch der Kostenaufwand für Streiks in NRW. Auf den Kampffonds kommt es dabei an. Die Delegierten des Bundesgewerkschaftstags haben daher beschlossen, die Beitragsordnung so zu ändern, dass höhere Beiträge zur Stärkung des Kampffonds verwandt werden.

Bislang betrug der Beitrag bei Beamt*innen 0,78 Prozent der Besoldungsgruppe und -stufe, nach der das Mitglied besoldet wird. In Freiburg wurden folgende Änderungen festgelegt: Der Beitrag der Beamt*innen wird in den Jahren 2018 und 2019 0,81 Prozent des Einkommens betragen, in 2020 und 2021 0,83 Prozent der Besoldungsgruppe und -stufe, nach der das Mitglied besoldet wird. Bei Angestellten betrug der Beitrag 0,73 Prozent der Entgeltgruppe und -stufe, nach der das Mitglied vergütet wird. Nun gilt: Der Beitrag beträgt in den Jahren 2018 und 2019 0,75 Prozent und in 2020 und 2021 0,76 Prozent.