Bildungspolitik 19.12.2022

A 13 für alle: GEW beantwortet Fragen zum Gesetzentwurf

TarifrechtBesoldungGehalt
  • Autor*in: Ute Lorenz
  • Funktion: Referentin für öffentliches Dienstrecht, Beamtenpolitik und Mitbestimmung

FAQ für Beamt*innen und tarifbeschäftigte Lehrkräfte

Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Höhergruppierung aller Lehrkräfte in A 13 vorgelegt. Die GEW NRW beantwortet Fragen dazu, was Beamt*innen und Tarifbeschäftigte jetzt wissen müssen.

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Der Gesetzentwurf liegt vor. Wie geht es jetzt weiter?

A 13 für alle kommt – das ist ein großer Erfolg der GEW NRW. Auch wenn der Gesetzentwurf zur Anpassung der Lehrkräftebesoldung erst im Januar 2023 im Landtag beraten wird, können sich Beamt*innen und Tarifbeschäftigte schon jetzt freuen. Die Landesregierung zahlt bereits vorab eine monatliche Zulage von 115 Euro - rechtstechnisch unter Vorbehalt – rückwirkend zum 1. November 2022. Das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) wird hierzu die betroffenen Beamt*innen informieren und die Zulage noch bis Ende 2022 auszahlen. Auch die betroffenen tarifbeschäftigten Lehrkräfte sollen den entsprechenden Abschlag erhalten. Das Gesetz wird voraussichtlich dann im Frühjahr 2023 beschlossen.

Was bedeutet das Gesetz zur Anpassung der Lehrkräftebesoldung konkret für mich?

Rückwirkend zum 1. November 2022 hebt der Gesetzgeber verbeamtete Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I in der Besoldungsgruppe A 12 schrittweise auf die Besoldungsgruppe A 13 an. Die Gehälter erhöhen sich in mehreren Stufen durch eine jährlich wachsende Zulage von 115 Euro. 
 
Das heißt: 

  • vom 1. November 2022 bis zum 31. Juli 2023 erhalten Lehrkräfte eine Zulage von monatlich 115 Euro
  • vom 1. August 2023 bis zum 31. Juli 2024 Erhöhung der monatlichen Zulage auf 230 Euro
  • vom 1. August 2024 bis zum 31. Juli 2025 Erhöhung der monatlichen Zulage auf 345 Euro
  • vom 1. August 2025 bis zum 31. Juli 2026 Erhöhung der monatlichen Zulage auf 460 Euro

Zum 1. August 2026 sollen dann alle grundständig ausgebildeten Lehrkräfte A 13 erhalten. Ein Antrag für den Erhalt der Zulage und die spätere Höhergruppierung ist nicht erforderlich. Die GEW NRW empfiehlt Beamt*innen, die keine Zahlung erhalten, beim zuständigen LBV nachzufragen bzw. schriftlich eine Zahlung zu beantragen.

Ich bin tarifbeschäftigte Lehrkraft – gelten die Regelungen auch für mich?

Auch tarifbeschäftigte Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I, die in der Tätigkeit von lehramtsausgebildeten Lehrkräften beschäftigt sind, erhalten eine monatliche Zulage von 115 Euro. Jeweils zum 1. August wird sich der Zuschlag um weitere 115 Euro erhöhen. Am 1. August 2026 erfolgt dann die Überleitung nach Entgeltgruppe 13. Das gilt auch für Lehrkräfte, die über eine andere Lehramtsbefähigung bzw. ein anderes Lehramtsstudium verfügen, aber in der Grundschule oder an Schulformen der Sekundarstufe I eingesetzt sind. Grundlage hierfür bildet der Tarifvertrag über die Eingruppierung und Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L), der sich an der Beamtenbesoldung orientiert. Diesen hatte die GEW in Tarifverhandlungen erkämpft.
  
Sogenannte Vollerfüller*innen – Lehrkräfte mit der vollständigen Ausbildung für die Lehrämter Grundschule oder Sekundarstufe I – werden also als Angestellte sowohl von der späteren Höhergruppierung als auch vom Stufenplan profitieren. Dies betrifft auch Lehrkräfte mit zumindest dem ersten Staatsexamen oder einem Master in einem entsprechenden Lehramt. Gleiches gilt für Seiteneinsteiger*innen, die an der berufsbegleitenden Ausbildung nach OBAS teilnehmen.

Ich bin Lehramtsanwärter*in – bekomme ich auch einen monatlichen Zuschlag?

Für Lehramtsanwärter*innen der jeweiligen Lehrämter hat die Landesregierung keinen entsprechenden Zuschlag im Gesetz vorgesehen. Die GEW NRW hat in ihrer Stellungnahme dazu gefordert, Lehramtsanwärter*innen sofort gleichzustellen.

Sie haben weitere Fragen zur Anpassung der Lehrkräftebesoldung?

Schauen Sie in unsere umfassenden FAQs. Dort liefert die GEW NRW Antworten auf die aktuellen und häufigsten Fragen. Unser FAQ zur Umsetzung A 13 - für Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen können GEW-Mitglieder im Bereich Beamt*innen herunterladen.
Das FAQ zur Umsetzung A 13 - für Tarifbeschäftigte finden Mitglieder im Bereich Tarifbeschäftigte.

Weitere Informationen auf der Seite des Ministeriums für Schule und Bildung.