Für Lehramtsanwärter*innen, die am 1. Mai 2018 ihren Vorbereitungsdienst angetreten haben, geht es derzeit um die Früchte ihrer Arbeit, den erfolgreichen Abschluss des Staatsexamens.
Das Schulministerium hält daher an dem Ziel fest, dass die Betroffenen bis zum regulären Ende des Vorbereitungsdienstes ihre Zweite Staatsprüfung absolvieren können und hat die Prüfungen für den Zeitraum 20. bis 28. April festgesetzt. Sollte es nicht zu einer Öffnung der Schulen am 20.04. kommen, ist ein Plan B in Vorbereitung.
Sollte es demnach nicht möglich sein, dass Prüfungskommissionen zusammentreten und Staatsprüfungen durchgeführt werden können, ist laut Auskunft des Schulministeriums vorgesehen, diese auf den nächstmöglichen Zeitpunkt nach Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs zu verschieben. In der Konsequenz bedeutet dies: Der Vorbereitungsdienst der betroffenen Lehramtsanwärter*innen würde sich dann unter Beibehaltung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf und unter fortlaufender Gewährung der zustehenden Ausbildungsbezüge bis dahin verlängern (Rechtsgrundlage: § 7 Abs. 2 LABG NRW).
Die GEW NRW setzt darauf, dass für die Betroffenen nach den Osterferien die Zweite Staatsprüfung schnellstmöglich abgeschlossen werden kann, so dass eine Teilnahme an den Auswahlgesprächen für die Einstellung zum 1. Juni ermöglicht wird.