Michaela Gollwitzer ist langjährige örtliche Schwerbehindertenvertreterin für Grundschulen im Schulamt Düsseldorf. Die in vielen Gremien der GEW NRW aktive Kollegin ist auch Mitglied im Hauptpersonalrat Grundschule. Im Interview erzählt sie, welche Aufgaben sie als Schwerbehindertenvertretung wahrnimmt, bei welchen Anliegen schwerbehinderte Kolleg*innen um Unterstützung bitten und wie sie ihr Amt als engagierte Vertrauensperson erfüllt.
Mit welchen Anliegen wenden sich Schwerbehinderte am häufigsten an die örtliche Schwerbehindertenvertretung?
Wer Fragen zum Antrag eines Schwerbehindertenausweises oder dessen Verlängerung hat, wendet sich an die örtliche Schwerbehindertenvertretungen. Auch wer nach Feststellung der Schwerbehinderung die Pflichtstundenermäßigung und weitere Nachteilsausgleiche beantragen möchte, ist bei uns an der richtigen Adresse. Oft geht es auch um ein Widerspruchsverfahren im Zusammenhang mit dem Schwerbehindertenantrag. In all diesen Fällen bieten wir vor Ort Unterstützung an.
Weitere Anliegen erreichen mich zum Verfahren von behinderungsgerechter Arbeitsplatzausstattung – insbesondere Fragen zu Hilfsmitteln, aber auch zu baulichen Maßnahmen.
Zum Schuljahresende und Schuljahresanfang häufen sich die Fragen im Hinblick auf das zu führende Jahresgespräch der Schulleitung mit der schwerbehinderten Lehrkraft und die Beantragung weiterer zusätzlicher Pflichtstundenermäßigungen.
Bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz werde ich um Beratung, Vermittlung und dem Wunsch nach meiner Anwesenheit bei Gesprächen mit der Schulleitung gebeten.
Welche Aufgaben übernehmen die örtlichen Schwerbehindertenvertreter*innen darüber hinaus?
Örtliche Schwerbehindertenvertreter*innen nehmen an den Personalratssitzungen teil, informieren und beraten Schulleitungen und Schulaufsicht. Sie sind außerdem dabei, wenn die BAD Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH ihre regelmäßigen Schulbegehungen durchführt und auch beim Schulrundgang im Zusammenhang mit der Qualitätsanalyse. Das gilt natürlich insbesondere für Schulen, an denen schwerbehinderte Lehrkräfte tätig sind.
Ich biete darüber hinaus eine jährliche Versammlung für schwerbehinderte Kolleg*innen im Schuldienst an, um sie zu informieren und Bericht zu erstatten. Und der Austausch untereinander wird damit ganz klar gefördert.
Auf Wunsch nehme ich als örtliche Schwerbehindertenvertreterin auch an Gesprächen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) teil und berate vor einer Wiedereingliederung nach Erkrankung. Darüber hinaus gibt es natürlich noch vielfältige andere Aufgaben.
Um all die Aufgaben immer aktuell informiert erfüllen zu können, ist eine ständige Fort- und Weiterbildung erforderlich und ein regelmäßiger Austausch in regionalen und überregionalen Arbeitsgemeinschaften notwendig. Die Vertrauensperson vor Ort unterhält ständigen Kontakt zur Bezirksvertrauensperson.
Welche Besonderheiten gibt es für Schwerbehindertenvertretungen an Grundschulen?
In der Grundschule hat sich der zeitliche Umfang einzelner Aufgabengebiete erhöht.
Durch den besonders an Grundschulen vorherrschenden Lehrer*innenmangel hat die persönliche Beratung erheblich zugenommen – zum Beispiel zu den Themen Versetzung und Abordnung. Die Beratungen für Grundschullehrkräfte haben einen hohen Stellenwert im Hinblick auf Arbeitseinsatz und Umsetzung von Maßnahmen eingenommen. Immer häufiger ist auch die Teilnahme und Begleitung beim Einstellungsverfahren gefragt. Damit verbunden ist die Unterstützung der schwerbehinderten Bewerber*innen und auch die Beratung der Schulleitungen.
Was raten Sie als erfahrene Kollegin interessierten oder frisch gewählten Schwerbehindertenvertreter*innen?
Das Amt der Schwerbehindertenvertretung ist ein sehr vertrauensvolles, verantwortungsvolles und vielseitiges Amt. Man hat es immer wieder mit ganz unterschiedlichen Situationen zu tun, in denen sich die Menschen befinden. Man sollte stets ein offenes Ohr für die Belange haben, immer gut zuhören, um den schwerbehinderten Kolleg*innen einen für sie machbaren Weg aufzeigen zu können.
Die Vertrauensperson muss kompetent und engagiert sein, Verhandlungsgeschick, Einfühlungs- und Durchsetzungsvermögen haben und zeigen. Sie sollte bereit sein, auf allen Ebenen zu kommunizieren, um so ein Bewusstsein für den Arbeitseinsatz und den Arbeitsplatz der schwerbehinderten Lehrkräfte zu wecken.
Neue Vertreter*innen müssen so bald wie möglich nach der Wahl ein fundiertes Fachwissen erwerben. Hier können die interessierten und frisch gewählten Schwerbehindertenvertreter*innen auf die Unterstützung und Hilfe der GEW NRW setzen.