Recht 24.04.2015

Überlastungsanzeigen an den Arbeitgeber

Arbeits- und GesundheitsschutzPrekäre BeschäftigungLehrkräftemangel
Überlastungsanzeigen an den Arbeitgeber
  • In: nds 4-2015
  • Autor*in: Ute Lorenz
  • Funktion: Expertin der GEW NRW für Dienstrecht

Hilfe, ich schaffe meine Arbeit nicht mehr!

Inklusion und Schulstrukturänderungen führen bei vielen Lehrkräften und pädagogischen Mitarbeiter*innen zu einer Überbeanspruchung mit möglichen gesundheitlichen Folgen. Sie stellen die berechtigte Frage nach präventiven Maßnahmen. Denn es darf nicht sein, dass eine Erkrankung durch dauerhafte Arbeitsverdichtungen erst eintreten muss, bevor der Dienstherr etwas tut. Die Überlastungsanzeigeist ein Mittel, um sich selbst zu schützen.

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Die Überlastungsanzeige ist aber auch ein politisches Druckmittel, wenn möglichst viele Betroffene kritisch ihre Situation deutlich machen und so dem Arbeitgeber zeigen, dass unter schlechten Rahmenbedingungen eine Schule nicht mehr funktionieren kann. Letztendlich sind LehrerInnen und SchülerInnen die Leidtragenden.

Arbeitsüberlastung konkret beschreiben

Schulleitungen sind, obwohl nach dem Schulgesetz für den Arbeits- und Gesundheitsschutz zuständig, mit der Aufgabe meist überfordert, da ihnen häufig die Mittel und die Ressourcen fehlen. Deshalb können auch Lehrerräte als Personalvertretung in der Schule mit ihren rechtlich unzureichenden Mitteln wenig erreichen. Das Schulamt für die Grundschulen, die Bezirksregierungen und letztlich das Schulministerium bleiben als Dienstherr verantwortlich. Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen und Gleichstellungsbeauftragte können unterstützen, da es ihre gesetzliche Aufgabe ist. Auch hierfür sind konkrete Überlastungsanzeigen hilfreich. Überlastungsanzeigen sind (schriftliche) Hinweise an den Arbeitgeber beziehungsweise unmittelbaren Vorgesetzten mit der Kernaussage, dass die ordnungsgemäße Erfüllung der Arbeitsleistung in einer konkret zu beschreibenden Situation gefährdet ist, und Schäden zu befürchten sind. Nicht notwendig ist, dass die Überlastungsanzeige auch so benannt wird. Die gewählte Überschrift ist irrelevant. Es kommt nur darauf an, dass die kritische Situation ausführlich beschrieben ist. Auf gesundheitliche Probleme beziehungsweiseGefährdungen aufgrund der Arbeitsüberlastung sollte hingewiesen werden.

Gesetzlich geregelt

Der Begriff Überlastungsanzeige oder Überlastung ist nicht explizit in Gesetzen, Verordnungen oder Tarifverträgen definiert. Unter anderem finden sich Regelungen in den §§ 15 und 16 des Arbeitsschutzgesetzes:

  • § 15 (1): Die Beschäftigten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen. Entsprechend Satz (1) haben die Beschäftigten auch für die Sicherheit und Gesundheit der Personen Sorge zu tragen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind.
  • § 16 (1): Die Beschäftigten haben dem Arbeitgeber oder dem zuständigen Vorgesetzten jede von ihnen festgestellte unmittelbare erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit (...) unverzüglich zu melden.
  • Für Beamte gilt laut den §§ 47 und 48 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG):
  • § 47 (1) Beamtinnen und Beamte begehen ein Dienstvergehen, wenn sie schuldhaft die ihnen obliegenden Pflichten verletzen (...).
  • § 48 (1) Beamtinnen und Beamte, die vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihnen obliegenden Pflichten verletzen, haben dem Dienstherrn, dessen Aufgaben sie wahrgenommen haben, den darauf entstehenden Schaden zu ersetzen. Haben mehrere Beamtinnen und Beamte gemeinsam den Schaden verursacht, haften sie als Gesamtschuldner.

Ein Beispiel aus Niedersachsen hat gezeigt, dass viele Überlastungsanzeigen letztlich auch einen Landesarbeitgeber zum Umdenken seiner Beschäftigtenpolitik bringen können dieses Mittel sollten Beschäftigte nutzen, um ihre Gesundheit zu schützen!

So formulierst du eine Überlastungsanzeige

Formulierungshilfe

Gemäß den §§ 15 bis 17 des Arbeitsschutzgesetzes sind Beschäftigte verpflichtet, dem Arbeitgeber unmittelbare erhebliche Gefahren anzuzeigen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gefährden. Sie sind berechtigt, dem Arbeitgeber Vorschläge zu allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes zu machen:

Ich zeige Ihnen hiermit an, dass ich mich aufgrund der extrem gewachsenen Zahl an dienstlichen Aufgaben nicht mehr in der Lage sehe, meine Arbeit vollständig und in qualitativ angemessener Weise sowie mit der erforderlichen Sorgfalt auszuführen. Dadurch sehe ich meine Gesundheit gefährdet. Ich weise darauf hin, dass aufgrund der nicht mehr möglichen ordnungsgemäßen Ausführung aller Dienstpflichten auch Dritte geschädigt werden können, vor allem Schüler*innen, die nicht mehr die optimale Unterrichtsqualität, Betreuung, Beurteilung und Aufsicht erhalten.

Ich reklamiere hiermit Haftungsfreistellung, falls aufgrund meiner Arbeitsüberlastung Schäden entstehen sollten. Die folgende Aufstellung, die nicht den Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, nennt Ihnen Beispiele für Einschränkungen, die aufgrund von Überlastung auftreten können: Zusatzaufgaben wie die Betreuung von AGs können nicht mehr übernommen werden, Praktikant*innen und Referendar*innen können nur eingeschränkt betreut werden, die Kooperation mit Eltern kann nur eingeschränkt erfolgen (weitere Beispiele können nach individueller Situation hinzugefügt werden). Ich bitte um baldige Verbesserung der Arbeitssituation, damit eine Arbeitsentlastung herbeigeführt wird, die es mir erlaubt, meine Pflichten wieder voll zu erfüllen. Zu einem Dienstgespräch zu diesem Thema bin ich (bei Anwesenheit des Personalrats) gerne bereit.