Die Bildungsgewerkschaft GEW hat sechs konkrete Forderungen aufgestellt, damit sich Studierende, Lehrende und alle weiteren Beschäftigten an Hochschulen im Präsenzbetrieb tatsächlich sicher fühlen können:
- Die Hochschulen müssen verbindliche Hygieneregeln formulieren, die auch das 3G-Prinzip einschließen. Praktikabel erscheinen stichprobenartige Kontrollen beim Zutritt zu den Gebäuden oder Räumen anhand der üblichen Nachweis einer Impfung, Genesung oder Testung – analog oder digital. Die Ausgabe von Armbändern oder Einträge in den Studierendenausweis sind aus Datenschutzgründen der falsche Weg.
- Hochschulen sollten Beschäftigten und Studierenden kostenlose Corona-Tests und Schutzmasken anbieten.
- Hochschulen müssen gemäß der geltenden arbeits-, gesundheits- und infektionschutzrechtlichen Bestimmungen Hygienekonzepte ausarbeiten, die die Einhaltung von Mindestabständen oder die Maskenpflicht beinhalten können.
- Hochschulen sollten sich an der Impfkampagne beteiligen und auf ihren Campussen Impfangebote machen.
- Aus Rücksicht auf vulnerable Personen sowie auf Personen, die nicht geimpft werden können, sollte es für Lehrveranstaltungen auch hybride Formate geben.
- Die GEW fordert die Länder auf, die Hochschulen bei allen Maßnahmen auch finanziell zu unterstützen, und sich auf bundesweit geltende Standards für die Corona-Schutzmaßnahmen zu verständigen.