Warum ist das Teilzeitreferendariat sinnvoll?
Teilzeit im Beamt*innenverhältnis ist schon länger im § 64 des Landesbeamtengesetzes geregelt. Voraussetzung dafür ist die tatsächliche Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder eines*r nahen Angehörigen. Für Referendar*innen ist Teilzeit bisher noch nicht möglich.
Den Vorbereitungsdienst in Teilzeit absolvieren zu können, ist aber auch für Lehramtsanwärter*innen eine sinnvolle Möglichkeit, Ausbildung und Soziales zu vereinbaren. Um das ohnehin volle Arbeitspensum zu schaffen, müssen Ausbildung und zum Beispiel Erziehung eines Kindes vernünftig geregelt sein.
Warum gibt es das Teilzeit-Ref nicht schon längst?
Die Option Teilzeitreferendariat wird im Moment in NRW erarbeitet. Die letzte Landesregierung hat mit der Dienstrechtsreform vom 14. Juni 2016 schon die gesetzliche Grundlage geschaffen. Die notwendigen, praktischen Regelungen fehlen noch.
Die Ausbildung von Lehrer*innen in NRW ist gesetzlich geregelt im Lehrerausbildungsgesetz (LABG) und in der Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung (OVP). Das LABG regelt die Grundsätze der Lehrer*innenausbildung, es enthält aber keine praktischen Regelungen, zum Beispiel zur Dauer oder Ausgestaltung des Vorbereitungsdienstes. Zu diesem Zweck gibt es die OVP. Das Teilzeit-Ref ist erst dann tatsächlich machbar, wenn die OVP Regelungen dazu enthält.
Wann könnte es endlich soweit sein?
Eigentlich sollten schon alle Referendar*innen, die ihren Vorbereitungsdienst nach dem 31. Dezember 2017 begonnen haben, ihre Ausbildung in Teilzeit machen können. Unter den gegebenen Umständen wird das aber nicht möglich sein.
Die Umsetzung des Teilzeitreferendariats ist schon jetzt wichtig für die nächsten Referendar*innen, die am 1. Mai 2018 starten. Im nächsten Schritt muss also die Landesregierung die OVP zeitnah ändern. Dabei ist darauf zu achten, dass die Regelungen im Sinne der Lehramtsanwärter*innen erstellt werden.
Was fordert die GEW NRW?
Um eine Vereinbarkeit von Familie und Ausbildungszeit zu ermöglichen, muss auch der Vorbereitungsdienst in Teilzeit absolviert werden können. Die GEW NRW fordert daher, dass die Landesregierung das Teilzeit-Referendariat zeitnah umsetzt. Die Regelungen müssen dabei nicht nur familienfreundlich sondern auch flexibel sein, vor allem mit Blick auf den Beginn der Teilzeit. Damit mehr junge Menschen Lehrer*in werden möchten, müssen die Bedingungen schon in der Ausbildung stimmen – erst recht in Zeiten des Lehrkräftemangels.
Stark machen für das Teilzeit-Ref – so geht’s:
Online stehen Plakate mit unseren Argumenten für das Teilzeit-Ref zum Download zur Verfügung. Deine Argumente sind nicht dabei? Druck dir das Blanko-Dokument aus und beschrifte es individuell. Einfach ein Bild von dir und dem Plakat machen und an aktion[at]gew-nrw.de schicken! Wir sammeln die Fotos der Unterstützer*innen in Bildergalerien.
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