Welche Funktion hat der Personalrat?
Im öffentlichen Dienst, also in Behörden, öffentlichen Einrichtungen und Betrieben, wie auch in Schulen und Hochschulen werden nach dem Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) Personalräte gebildet. Die Personalräte vertreten die konkreten Interessen und Belange aller Kolleg*innen und zwar sowohl gemeinschaftlich als auch als persönliches Individualinteresse gegenüber der Dienststelle oder deren Leitung.
Grundsätzlich können sich Lehramtsanwärter*innen (LAA) an den Personalrat wenden, wenn sie ein personal- oder dienstrechtliches Problem haben. Das könnten zum Beispiel Seminarwechsel, Abbruch der Ausbildung, Fragen des Mutterschutzes oder zur Elternzeit und zu sonstigen Probleme im Zusammenhang mit der Ausbildung sein. Alle Personalräte der GEW NRW findet ihr hier.
Wie hoch ist die Besoldung im Referendariat?
Für die Höhe des Anwärter*innengrundbetrags ist das Eingangsamt des angestrebten Lehramtes entscheidend. Für das Lehramt an Grundschulen oder an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen (Besoldungsgruppe A 12) liegt der Anwärter*innengrundbetrag derzeit bei 1.365,37 Euro pro Monat. Für das Lehramt für Sonderpädagogische Förderung (Besoldungsgruppe A 13) werden 1.398,28 Euro und für das Lehramt an Gymnasien, Gesamtschulen sowie für das Lehramt an Berufskollegs (Besoldungsgruppe A 13 mit Zulage) 1.434,43 Euro ausgezahlt. Daneben gibt es noch vermögenswirksame Leistungen und gegebenenfalls einen Familienzuschlag.
Haben LAA Anspruch auf Sonderurlaub?
LAA nehmen wie alle Lehrkräfte ihren Urlaub während der Schulferien. Daneben können zum einen aus wichtigen persönlichen Gründen und zur Teilnahme an zum Beispiel staatsbürgerlichen oder religiösen Veranstaltungen bis zu fünf Tage im Jahr Sonderurlaub gewährt werden, soweit dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Zum anderen kann für bestimmte Gewerkschaftsveranstaltungen oder nichtamtliche Fortbildungen Sonderurlaub gewährt werden.
Welche Aufgaben haben Seminarsprecher*innen?
Wie in allen Bereichen werden auch im Referendariat Vertreter*innen gewählt, die als Sprecher*innen die Interessen der LAA vertreten. Sie agieren als Mittler*innen zwischen LAA und Seminarleitung und haben die Aufgabe, im Gespräch mit Seminarausbilder*innen und Seminarleiter*innen sowie in der Seminarkonferenz Wünsche und Anregungen der LAA vorzutragen und sich für die Klärung offener Fragen einzusetzen.
Außerdem haben Seminarsprecher*innen die Möglichkeit, durch die Zusammenarbeit mit der Leitung des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung Konzepte der Lehrer*innenausbildung mitzubestimmen und sich für die Verbesserung der Ausbildungsbedingungen einzusetzen. Die GEW NRW bietet regelmäßig Fortbildungen für Seminarsprecher*innen an.
Ist im Referendariat eine private Krankenversicherung Pflicht?
Referendar*innen sind Beamt*innen auf Widerruf. Beamt*innen erhalten im Krankheitsfall eine Beihilfe zu den Krankheitskosten. In der Regel werden 50 Prozent der Krankheitskosten von der Beihilfe erstattet – wie hoch der Beihilfeanspruch ist, hängt aber von der persönlichen Situation ab. Um die Beihilfe zu ergänzen, sollte daher eine entsprechende private Krankenversicherung abgeschlossen werden. Versicherungsunternehmen bieten dafür einen beihilfeergänzenden Ausbildungstarif an. Es kann jedoch passieren, dass der Abschluss einer solchen Versicherung aus Altersgründen oder bei besonderen Versicherungsrisiken verweigert wird.
Private Krankenversicherungen sind nicht in der Pflicht, Beamt*innen auf Widerruf aufzunehmen. In diesem Fall muss die gesetzliche Krankenversicherung aus Studienzeiten oder die bisherige private Krankenversicherung fortgesetzt werden. Ein Vergleich bei verschiedenen Krankenversicherungen über Leistungen und Tarife lohnt sich, weil die Preise variieren können. Einen Zuschuss zu den Beiträgen einer gesetzlichen Krankenversicherung gibt es nicht.