Eine hohe Wahlbeteiligung bei der Betriebsratswahl ist ein starker Rückhalt für den Betriebsrat. Viele Beispiele zeigen: Die Kooperationsbereitschaft von Arbeitgeber*innen steigt, wenn sie wissen, dass die Beschäftigten hinter ihrem Betriebsrat stehen. So werden mögliche Konflikte schon frühzeitig entschärft.
Betriebsrat 2018: Jetzt wählen gehen!
In Betrieben mit mindestens fünf Beschäftigten werden Betriebsräte gewählt. So steht es in Paragraf 1 des Betriebsverfassungsgesetzes. Finden in einem Betrieb Betriebsratswahlen statt, sind laut Betriebsverfassungsgesetz alle Arbeitnehmer*innen des Betriebs wahlberechtigt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Mit der Teilnahme an der Betriebsratswahl machen Arbeitnehmer*innen deutlich, dass sie ihre Angelegenheiten selbst in die Hand nehmen – mit dem Betriebsrat als Partner. Unterstützt von der GEW vertreten Betriebsräte in Einrichtungen der Jugendhilfe und der Sozialarbeit, der Weiterbildung, an Privatschulen und in Forschungseinrichtungen engagiert die Interessen der Beschäftigten.
Mitglieder im Gremium Betriebsrat
Betriebsratsarbeit profitiert von einer guten Mischung: In dem Gremium sollten Frauen und Männer, Ältere und Jüngere sowie Kolleg*innen mit und ohne Migrationshintergrund vertreten sein. Jede*r Beschäftigte, die*der 18 Jahre alt ist und dem Betrieb, dem Unternehmen oder dem Konzern seit mindestens sechs Monaten angehört, kann sich zur Wahl stellen. Eine Ausnahme wird gemacht, wenn der Betrieb noch keine sechs Monate existiert.
Mitbestimmung ist das Kerngeschäft des Betriebsrats
Die Liste der mitbestimmungspflichtigen Themen, bei denen der Betriebsrat mitredet oder sogar ein Initiativrecht hat, ist lang. Beispiele sind unter anderem:
- Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
- Pausenzeiten
- Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage – zum Beispiel Samstagsarbeit
- vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit
- allgemeine Urlaubsgrundsätze und Urlaubsplan
- Einführung von Systemen zur Verhaltens- und Leistungsüberwachung der Arbeitnehmer*innen – von Überwachungskameras bis zur Stechuhr
- Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz sowie Unfallprävention
- Fragen der betrieblichen Lohngestaltung und der Entlohnungsgrundsätze
- leistungsbezogene Entgelte sowie Entlohnungsmethoden – zum Beispiel Prämien oder die Frage, ob Akkord- oder Zeitlohn eingeführt wird
- Gruppen- und Teamarbeit
Alles Wissenswerte zur Betriebsratswahl 2018
Vom 1. März bis zum 31. Mai 2018 sind die Beschäftigten in rund 28.000 Betrieben zu den Betriebsratswahlen aufgerufen. Die Betriebsratswahlen sind in Deutschland die Wahlen mit der höchsten Wahlbeteiligung. Zum Vergleich: An der Betriebsratswahl 2014 beteiligten sich 79,6 Prozent der Wahlberechtigten, an der Bundestagswahl 2017 76,2 Prozent und an der NRW-Landtagswahl 2017 65,2 Prozent. Alle DGB-Gewerkschaften bieten Betriebsrät*innen Unterstützung, ein professionelles Netzwerk für die betriebliche Mitbestimmung und jede Menge Erfahrung: Kein Wunder also, das der weit überwiegende Teil der Betriebsratsmitglieder auch Mitglied in einer DGB-Gewerkschaft ist.