Referendariat 15.08.2018

Teilzeitreferendariat in NRW geht an den Start

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Teilzeitreferendariat in NRW geht an den Start

Fragen und Antworten zur veränderten OVP kompakt

Die Kampagne zum Teilzeitreferendariat der GEW NRW „Besser anders: Teilzeit-Ref jetzt!“ erntet ihre Früchte: Das Teilzeitref in NRW steht in den Startlöchern. Wer kann das Referendariat in Teilzeit absolvieren und was ändert sich noch? Wir liefern Antworten.

  • Autor*in: Julia Löhr
  • Funktion: Jugendbildungsreferentin der GEW NRW
Min.

Die Landesregierung hat die für die Einführung des Teilzeitreferendariats erforderlichen Änderungen der Ordnung für den Vorbereitungsdienst (OVP) im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet.

Wer das Teilzeitreferendariat in NRW beantragen kann und wie, was das für die Zeit in der Schule und im Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) bedeutet und noch mehr Wissenswertes rund um die Änderungen liefert die Jugendbildungsreferentin der GEW NRW Julia Löhr.

Ab wann kann das Referendariat erstmals in Teilzeit absolviert werden?

Bewerber*innen, die sich für den Einstellungstermin zum 1. November 2018 bewerben, können erstmalig das Referendariat in Teilzeit beantragen.

Wer kann das Referendariat in Teilzeit beantragen?

Das Referendariat in Teilzeit kann aus familienpolitischen Gründen beantragt werden (§ 64 Abs. 1 Landesbeamtengesetz). Voraussetzung für die Bewilligung einer Teilzeitbeschäftigung ist die tatsächliche Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder eines*r pflegebedürftigen nahen Angehörigen (§ 7 Abs. 3 Pflegezeitgesetz vom 28. Mai 2008).

Wie ist der Vorbereitungsdienst in Teilzeit gestaltet?

Das landesweit einheitliche Modell entspricht einer Teilzeit von 75 Prozent der regulären Ausbildungszeit und bewirkt eine Verlängerung des Ausbildungszeitraums von 18 auf 24 Monate. Die Unterrichtsverpflichtung wird von sechs auf acht Quartale gestreckt und der selbstständige Unterricht entsprechend von vier auf sechs Quartale ausgedehnt.

Wie wirkt sich die Teilzeitbeschäftigung auf die Höhe der Anwärterbezüge aus?

Durch die Verlängerung des Vorbereitungsdienstes von 18 auf 24 Monate reduzieren sich auch die Anwärterbezüge entsprechend. Das gilt für den Anwärtergrundbetrag, gegebenenfalls für den Familienzuschlag und für die Vermögenswirksamen Leistungen. Die Beihilfe bleibt davon unberührt und wird über die gesamte Dauer des Referendariats ungekürzt gewährt.

Wie verändert sich die Struktur der Ausbildung in Teilzeit im ZfsL?

Die Ausbildung im ZfsL verändert sich im Teilzeitmodell kaum. Sie findet in den ersten drei Halbjahren in der regulären Struktur mit durchschnittlich sieben Wochenstunden statt. Im vierten Ausbildungshalbjahr ist eine Begleitung durch das Seminar in Form von personenorientierter und fachbezogener Beratung und durch Unterrichtsbesuche vorgesehen.

Wie verändert sich die Struktur der Ausbildung in Teilzeit an der Schule?

Das Teilzeitmodell hat vorwiegend Auswirkungen auf den schulischen Teil des Referendariats. In der Schule findet die Ausbildung in den ersten drei Halbjahren mit durchschnittlich neun Wochenstunden statt, im vierten Ausbildungsjahr mit 15 Wochenstunden. Der selbstständige Unterricht umfasst in drei vollständigen Schulhalbjahren durchschnittlich sechs Wochenstunden.

Wie läuft die Antragsstellung fürs Teilzeitreferendariat ab?

Die Antragsstellung erfolgt direkt mit der Bewerbung für den Vorbereitungsdienst und gilt dann für die gesamte Ausbildungsdauer. Darüber hinaus kann ein Antrag auch innerhalb der ersten zwölf Monate des Referendariats unmittelbar im Anschluss an die Schutzfrist zum Mutterschutz, die Elternzeit oder eine Pflegezeit gestellt werden (§ 16 Freistellungs- und Urlaubsverordnung). Einen Monat vor deren Ablauf endet die Antragsfrist. Das Teilzeitmodell gilt dann ebenfalls für die gesamte restliche Ausbildungsdauer.

Was geschieht, wenn der Teilzeitgrund erst nach dem Bewerbungsverfahren entsteht?

In diesem Fall muss der Antrag unverzüglich beziehungsweise mindestens einen Monat vor der Einstellung gestellt werden. Nach der erfolgten Einstellung kann ein Antrag auf Teilzeit nur zu Beginn des auf die Einstellung folgenden ersten oder zweiten Schulhalbjahres bewilligt werden. Ein Antrag auf Teilzeit muss dabei spätestens einen Monat vor Beginn des jeweiligen Schulhalbjahres gestellt werden.

Kann der Vorbereitungsdienst mit einer Schwerbehinderung in Teilzeit absolviert werden?

Laut § 64 Landesbeamtengesetz ist das nicht vorgesehen. Es besteht jedoch die Möglichkeit eine individuelle Verlängerung des Referendariats zu beantragen (§ 7 Abs. 3 Ordnung des Vorbereitungsdienstes). Die Schwerbehindertenvertretung und die zuständige Seminarleitung können dabei unterstützen und beraten.

Und wie steht die GEW NRW dazu?

Natürlich ist eine Änderung in der OVP in diesem Punkt erfreulich, da wir so der Vereinbarkeit von Ausbildung und Familie ein entscheidendes Stück näherkommen. Ein Referendariat in Vollzeit bei gleichzeitiger Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen stellt demgegenüber eine enorme Belastung dar. Dies gilt sowohl für den schulischen Teil als auch für die Ausbildung im Seminar. Das jetzt eingeführte Modell sieht jedoch lediglich eine Streckung der Unterrichtsverpflichtung vor. An dieser Stelle hätten wir uns mehr Flexibilität auch für die Ausbildung im ZfsL gewünscht. Auch mit Blick auf einen flexiblen Beginn der Teilzeit ist aus unserer Sicht noch reichlich Luft nach oben, um das Modell auch tatsächlich familienfreundlich zu gestalten. Zuletzt bekräftigt das neue Modell auch unsere Forderung nach einer deutlichen Erhöhung der Anwärtergrundbeträge. Beim derzeitigen Stand muss man sich ein Referendariat in Teilzeit vor allem erstmal leisten können.