Jahrelang wurden Vertretungslehrkräfte zum Schuljahresende in die Arbeitslosigkeit geschickt, um sie regelmäßig nach den Ferien wieder einzustellen. Eine grandiose Sparidee, seinerzeit zynisch von einem Ministeriumssprecher begründet: „In den Schulferien wird kein Unterricht erteilt, da brauchen wir keine Vertretungen. Die Betroffenen haben doch Anspruch auf Arbeitslosengeld.“ Nach Skandalisierung durch die GEW und auf öffentlichen Druck hin – Lehrkräfte werden ausgebeutet und Solidarsysteme werden ausgenutzt – ist diese perfide Praxis auf dem Erlassweg spürbar eingedämmt worden. Einer Statistik der Bundesanstalt für Arbeit zufolge ist in den Sommerferien 2014 die Zahl der zusätzlich arbeitslos gemeldeten Lehrkräfte bundesweit um 6.400 gestiegen. Mit 400 zusätzlichen Arbeitslosen in NRW ist das Plus im Ländervergleich am geringsten ausgefallen, aber immer noch nennenswert, gegenüber dem Wert aus 2013 aber deutlich geringer: Damals waren in den Sommerferien zusätzlich über 700 Lehrkräfte arbeitslos gemeldet.
Es geht um eineinhalb Monatsgehälter
Per Erlass vom 22. Mai 2009 hatte das MSW verfügt, dass unter bestimmten Voraussetzungen tarifbeschäftigte Lehrer*innen, deren Arbeitsverhältnis lediglich bis zu den Sommerferien befristet ist, bis zum letzten Ferientag vergütet werden. LAA, die ihren Vorbereitungsdienst zum 30. April beendet haben, profitieren von dieser Regelung aber nicht. Wer eine Stelle zur Vertretung erhält, bekommt die Sommerferien nicht automatisch bezahlt – zum Beispiel dann nicht, wenn der Vertrag bis zum letzten Schultag vor Ferienbeginn abgeschlossen ist, eine Entscheidung über eine Weiterbeschäftigung oder auch die Zuweisung einer unbefristeten Stelle im Nachrückverfahren aber erst kurz vor dem neuen Schuljahr fällt.
Diese Praxis ist ungerecht! Zumal diejenigen LAA, die zum 31. Oktober eines Jahres fertig werden, das Problem in der Regel nicht haben. Für die Betroffenen stellt es eine finanzielle Härte dar, geht es doch letztlich um die Bezahlung von eineinhalb Monatsgehältern.
Klare Perspektiven schaffen!
Die GEW NRW hat sich an das Schulministerium gewandt und fordert eine Änderung des maßgeblichen Erlasses zur Beschäftigung von Vertretungslehrkräften. Aufgrund der bestehenden Erlasslage ist die Sommerferienbezahlung nur dann gesichert, wenn bereits zum Schuljahresende feststeht, dass eine Anschlussbeschäftigung – befristet oder unbefristet – feststeht. Bei befristeter Beschäftigung muss die Beschäftigungsdauer insgesamt im Verhältnis 3:1 zur Ferienzeit stehen. Würde – so die Forderung der GEW – die Zeit des Vorbereitungsdienstes der LAA ausdrücklich als Beschäftigungszeit angesehen, fielen sie unter folgende Erlassregelung: Wer am 1. Februar eines Jahres in einem Beschäftigungsverhältnis steht und einen Vertrag bis zu den Sommerferien hat, wird bis zum Ende der Sommerferien bezahlt.
Nachdem der betreffende Erlass schon für eine Entspannung der Situation vieler befristet beschäftigter Lehrkräfte gesorgt hat, geht es jetzt darum, noch bestehende Ungerechtigkeiten zu beseitigen. Das Land soll sich seiner Fürsorgepflicht stellen. Die GEW NRW fordert klare Beschäftigungsperspektiven für Lehramtsabsolvent*innen und eine gerechte Regelung aus einem Guss!