1995 stellte der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte in einem Urteil fest, dass die Berufsverbotepraxis der Bundesrepublik u.a. gegen die Europäische Konvention für Grund- und Menschenrechte verstößt. Dennoch wurde der Radikalenerlass bisher nicht offiziell zurückgenommen, eine Rehabilitation der damals Abgelehnten hat in den meisten Fällen bis heute nicht stattgefunden und ist vor allem in NRW überfällig.
Die Ausstellung und das Begleitprogramm sollen dazu beitragen, diese Aufarbeitung zu leisten.
Hier die Daten der Ausstellung, in der auch die vier Wuppertaler Betroffenen Christiane Bainski, Helga Krüger, Helmut Magel und Jürgen Wernecke dokumentiert sind:
29.01.2020 – 08.02.2020
Rathaus Wuppertal-Barmen, Johannes-Rau-Platz 1
09.02.2020 – 18.02.2020
Citykirche Wuppertal-Elberfeld, Kirchplatz 2
20.02.2020 – 29.02.2020
Universitätsbibliothek Wuppertal, Gebäude BZ (Ebenen 7-10), Gaußstr. 20
Zum Hintergrund:
Sie hatten sich gegen den Krieg in Vietnam engagiert, gegen Aufrüstung protestiert, Studienreisen in die DDR unternommen, waren für Einhalt demokratischer Rechte auf die Straße gegangen. Sie waren Mitglied in der DKP, dem SHB (Sozialdemokratischer Hochschulbund), dem SHG (Sozialistische Hochschulgruppe) oder anderer linker Organisationen. Gegen diese Menschen richtete sich vor allem der „Radikalenerlass“.
Am 28. 1. 1972 wurde er von der Ministerpräsidentenkonferenz unter Vorsitz von Bundeskanzler Willy Brandt beschlossen. Wer "nicht die Gewähr dafür biete, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten“, sollte aus dem öffentlichen Dienst ferngehalten bzw. entlassen werden. Diese Formel sollte herhalten, willkürlich politisch linke Auffassungen einzuordnen. In der Folge wurden alle Bewerberinnen und Bewerber für den öffentlichen Dienst einer „Regelanfrage“ durch den Verfassungsschutz unterzogen und etwa 3,5 Millionen auf ihre politische Gesinnung durchleuchtet. Die bittere Bilanz: 11.000 offizielle Berufsverbotsverfahren, 2.200 Disziplinarverfahren, 1.250 Ablehnungen von Bewerbungen und 265 Entlassungen.
Der „Radikalenerlass“ führte zum Berufsverbot für Tausende von Menschen, die als Lehrer*innen, als Lokführer, in der Sozialarbeit, in der Briefzustellung, an Hochschulen, oder in der Rechtspflege tätig waren oder sich auf solche Berufe vorbereiteten. Bis weit in die 80er Jahre vergiftete die staatlich betriebene Gesinnungsjagd auf vermeintliche „Radikale von links“ das politische Klima.
1995 stellte der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte in einem Urteil fest, dass die Berufsverbotepraxis der Bundesrepublik u.a. gegen die Europäische Konvention für Grund- und Menschenrechte verstößt. Dennoch wurde der Radikalenerlass bisher nicht offiziell zurückgenommen, eine Rehabilitation der damals Abgelehnten hat in den meisten Fällen bis heute nicht stattgefunden und ist vor allem in NRW überfällig. Die Ausstellung und das Begleitprogramm sollen dazu beitragen, diese Aufarbeitung zu leisten.
Auch in Wuppertal gab es Berufsverbote
Mehr als 20 Lehrer*innen, die gar nicht oder erst nach langen Jahren gerichtlicher Auseinandersetzungen eingestellt worden sind, waren auch in Wuppertal betroffen. Doch es gab auch einen breiten Prostet und Widerstand gegen diese politische Verfolgung, der sich vor allem in der „Wuppertaler Initiative gegen Berufsverbote“ zusammengeschlossen hatte. Die Ausstellung dokumentiert auch die Verfolgung von vier noch heute in Wuppertal lebenden Betroffenen - Christiane Bainski, Helga Krüger, Helmut Magel und Jürgen Wernecke.