Du bist tarifbeschäftigte Lehrkraft, Fachkraft im multiprofessionellen Team (MPT-Kräfte), sozialpädagogische Fachkraft in der Schuleingangsphase, Schulsozialarbeiter*in oder Alltagshelfer*in in einer Schule? Oder arbeitest du an einer Hochschule? Oder in einem anderen Bereich im Länderdienst?
Für einen ersten Austausch lädt die GEW NRW ihre Mitglieder am 26. Juni 2025 zur Tarifkonferenz in die Luise-Albertz-Halle in Oberhausen ein. Gemeinsam mit der Leiterin der Tarif- und Beamt*innenabteilung des GEW-Hauptvorstandes, Annett Lindner, sowie unserer Landesvorsitzenden Ayla Çelik wollen wir mit euch über mögliche Forderungen zu Entgelterhöhungen oder auch mögliche Entlastungen, die sich tarifvertraglich regeln lassen, diskutieren. Außerdem bieten wir an diesem Tag Workshops zu verschiedenen Tarifthemen an.
ab 9.30 Uhr Ankommen
10:00 Uhr Begrüßung durch Ayla Celik, Vorsitzende der GEW NRW
10.15 Uhr Input: Wie funktionieren Tarifverhandlungen?
10.45 Uhr Input: Wo stehen wir aktuell und was sind die Rahmenbedingungen für die kommende Tarifrunde? Annett Lindner, Leiterin Tarif- und Beamt*innenpolitik der GEW
11.15 Uhr Pause
11.30 Uhr Diskussion
12.30 Uhr Mittagessen
13.30 Uhr Arbeitsgruppen - Bitte gebt bei der Anmeldung eine Arbeitsgruppe und zusätzlich eine Ersatzarbeitsgruppe an. Wir werden versuchen euren ersten Wunsch einzuhalten, sollten die Gruppen allerdings zu groß werden, müssen wir ggf. auf euren zweiten Wunsch zurückgreifen.
Arbeitsgruppen:
- Infos und Austausch für tarifbeschäftigte Lehrkräfte (mit 1. und 2. StEX, Seiteneinsteiger*innen, Werkstatt- und Fachlehrer*innen, HSU-Lehrkräfte)
- Infos und Austausch für Schulsozialarbeit*innen/ MPT-Kräfte/ sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase/ Alltagshelfer*innen
- Infos und Austausch für studentische Beschäftigte (Stichwort: TV Stud)
- Infos und Austausch für Tarifbeschäftigte an Hochschulen
- Infos und Austausch für HSU-Lehrkräfte
- Infos zur Rente
15.30 Uhr Ende der Veranstaltung
Tagungsbeitrag:
Die Veranstaltung ist kostenfrei. Fahrtkosten werden nicht übernommen.
Teilnahmebedingungen:
Sonderurlaub kann beantragt werden
- nach § 28 TV-L für Angestellte des Landes bzw.
- nach § 4 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Sonderurlaubsverordnung für Beamt*innen
Zur Sicherstellung des Unfallschutzes während der Teilnahme an dieser Fortbildungsveranstaltung ist auch dann Sonderurlaub zu beantragen, wenn durch die Teilnahme kein Unterrichtsausfall eintritt.
Anmeldeschluss:
05.06.2025
Ansprechpartnerinnen:
Organisatorische Fragen
GEW NRW
Frau Anke Ziolkowski
Tel: 0201/ 29 403 - 36
Inhaltliche Fragen
GEW NRW
Joyce Abebrese
Referentin für Tarifpolitik
Tel.: 0201-29403-29