

Das kannst du bei Überlastung konkret tun:
Die Gefährdungsbeurteilung
Was ist das?
Über die Personalvertretung oder den Betriebsrat kannst du bei deinem Arbeitgeber beziehungsweise Dienstvorgesetzten eine Gefährdungsbeurteilung fordern. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, solche Beurteilungen auch zur psychosozialen Belastung durchzuführen.
Welche Formalien sind wichtig?
Besondere Formalien gibt es nicht zu beachten. Du kannst die Gefährdungsbeurteilung formlos fordern, am besten machst du das schriftlich.
Gespräch mit Kolleg*innen
Bei Problemen am Arbeitsplatz ist es immer auch hilfreich, sich im Team auszutauschen. Manchmal betrifft ein Problem nicht nur eine Person, sodass gemeinsam an Lösungsschritten gearbeitet werden kann. Coaching und Supervisionen sind hier zwei Möglichkeiten.
Die Überlastungsanzeige
Was ist das?
Die Überlastungsanzeige ist ein schriftlicher Hinweis an den Arbeitgeber, dass aufgrund von Arbeitsüberlastung die ordnungsgemäße Erfüllung der Arbeitsleistung gefährdet ist. Negative Konsequenzen darf eine solche Gefährdungsanzeige für die Beschäftigten nicht haben. Die Überlastungsanzeige schützt auch vor Haftungsansprüchen.
Welche Formalien sind wichtig?
Die Anzeige sollte individuell gestellt werden und Datum, Name der Person, Name der Schule oder Kita enthalten und die konkrete Situation in wenigen Worten beschreiben. Hilfreich ist auch eine Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Arbeitssituation. Beispiele für Überlastung in Schule oder Kita sind fehlendes Personal, das sich durch die notwendige und tatsächliche Anzahl der Beschäftigten verdeutlichen lässt, oder die nicht ausreichende fachliche Qualifikation der eigenen Person oder der Kolleg*innen. Es sollte so konkret wie möglich beschrieben werden. Die Überlastungsanzeige ist dem nächsten Dienstvorgesetzten, also der Schul- oder Kitaleitung, zu übergeben und deren Eingang sollte bestätigt werden. Kopien der Anzeige sollten der Lehrerrat, der Personal- oder Betriebsrat und gegebenenfalls die Schwerbehindertenvertrauensperson erhalten. Sollte nicht zeitnah, nach spätestens vier Wochen, eine Reaktion erfolgen oder Abhilfe geschaffen werden, muss zumindest von der Dienststelle ein Zwischenbescheid an die betroffene Person ergehen, dass die Sache bearbeitet wird.
Beratung
Hier erhältst du Unterstützung und Informationen
Für alle:
GEW NRW: Arbeits-und Gesundheitsschutz
Das Gremium ist deine Anlaufstelle für die Themen Entlastung, Aufklärung über Gesundheitsgefährdungen und für die Einhaltung der Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes.
Kontakt zu den Expert*innen für Arbeits- und Gesundheitsschutz
GEW NRW: Rechtsberatung
Die Kolleg*innen helfen dir bei Problemen, die das Beamt*innen- oder Beschäftigungsverhältnis betreffen.
Kontakt zu unserer Rechtsberatung
Unfallkasse NRW
Der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand bietet Informationen rund um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
UK NRW: Sicherheit und Gesundheitsschutz
Betriebsärztlicher Dienst (B·A·D)
Hier erhältst du Unterstützung rund um die arbeitsmedizinische Vorsorge sowie betriebliche Gesundheitsförderung.
BAD: Gesundheitsvorsorge
Für Studierende:
GEW NRW: Expert*innen fürs Studium
Dir stehen haupt- und ehrenamtliche Kolleg*innen zur Seite sowie unsere Mitarbeitenden in den Hochschulinformationsbüros (HIBs) an elf Hochschulen in NRW.
GEW NRW: Alles zu Hochschule
GEW NRW: junge GEW NRW
Für Beschäftigte an Schulen:
GEW NRW: Kontakt zu unseren Personalrät*innen
GEW NRW: Kontakt zu unseren Fachgruppen
Wende dich bei rechtlichen Problemen an die Bezirksrechtsschützer*innen: GEW NRW: Kontakt zu unseren Bezirksrechtsschützer*innen (Mitgliederservice)
GEW NRW: Kontakt zu den Expert*innen der Schwerbehindertenvertretung
GEW NRW: Ratgeber „Arbeitsplatz Schule“
Bildungslexikon: Arbeits- und Gesundheitsschutz
MSB NRW: Schulpsychologische Beratungsstellen
MSB NRW: Arbeits- und Gesundheitsschutz
Bezirksregierungen: Infos zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
Bezirksregierung Detmold
Bezirksregierung Arnsberg
Bezirksregierung Köln
Bezirksregierung Münster
Bezirksregierung Düsseldorf
Für Kitabeschäftigte:
GEW NRW: Fachgruppe Sozialpädagogische Berufe
Handlungshilfe der Unfallkasse NRW zur Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsplätzen in Kitas
Kitabeschäftigte können sich auch an den Personalrat (für Angestellte einer Kommune), Betriebsrat (für Angestellte bei einem freien Träger) sowie die Mitarbeitervertretung (Angestellte von kirchlichen Trägern) wenden.
UK NRW: Gefährdungsbeurteilung in Kindertageseinrichtungen
Für Hochschulbeschäftigte
GEW NRW: Fachgruppe Hochschule & Forschung
GEW NRW: Ratgeber „Arbeitsplatz Hochschule und Forschung“
Ministerium für Kultur und Wissenschaft: Hauptpersonalrat
Landespersonalrätekonferenz der wissenschaftlich Beschäftigten an den Hochschulen und Universitätsklinika in NRW