

Welche Indikatoren bestimmen den Bedarf einzelner Schulen?
Das Schulministerium und der von ihm beauftragte Gutachter Prof. Dr. Jörg-Peter Schräpler haben vier Indikatoren festgelegt. Sie sind für den besonderen Bedarf einer Schule ausschlaggebend und sollen ihren Sozialraum beschreiben:
- Dichte der SGB-II-Quote der Minderjährigen
- Anteil der Schüler*innen mit nicht deutscher Familiensprache
- Anteil der Schüler*innen mit eigenem Zuzug aus dem Ausland
- Anteil der Schüler*innen mit einem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf LES
Aus Sicht der GEW NRW sind diese vier Indikatoren grundsätzlich geeignet, um eine besondere Belastungssituation von Schulen zu beschreiben. Perspektivisch sollten jedoch weitere Indikatoren einbezogen werden: etwa die Stellenbesetzungsquote, der Krankenstand sowie Ausstattung und Zustand des Schulgebäudes.
Wie will das Schulministerium Schulen den Sozialindexstufen zuordnen?
Mit Hilfe der vier Indikatoren wird jeder Schule ein numerischer Belastungsindexwert von 0 bis 100 zugewiesen. Auf der Grundlage dieses Wertes plant das Ministerium, die Schulen in neun gleich große Indexstufen einzuteilen. Nach diesem Rechenmodell werden weniger als acht Prozent aller Schulen den Sozialindexstufen 6 bis 9 zugeordnet und erhalten damit zum Beispiel zusätzliche Ressourcen aus dem Bereich der Stellen gegen Unterrichtsausfall.
Aus Sicht der GEW NRW ist die Verteilung der Schulen auf neun gleichgroße Indexstufen keine geeignete Betrachtungsweise, denn durch die Gleichverteilung wird die Anzahl der Schulen, die einen besonderen Bedarf aufweisen, kleingerechnet.
Wie könnte eine sinnvollere Zuordnung der Schulen zu den Sozialindexstufen aussehen?
Auch der Gutachter des Schulministeriums, Prof. Dr. Jörg-Peter Schräpler, sieht die vom Ministerium geplante Zuordnung kritisch. Er schlägt stattdessen ein Hybridmodell vor, bei dem zunächst ein bestimmter Anteil von Schulen mit den höchsten Belastungsindexwerten auch in die höchste Sozialindexstufe eingeteilt wird. Die weiteren Schulen können dann gleichmäßig auf die übrigen acht Indexstufen verteilt werden.
Die GEW NRW befürwortet das Hybridmodell. Hierdurch zeichnet sich schon ein realistischeres Bild der Schulen ab, die tatsächlich einen Unterstützungsbedarf aufweisen.
Wie viele zusätzliche Ressourcen erhalten Schulen?
Bei besonderem Bedarf erhalten Schulen zusätzliche Ressourcen – so weit die Grundidee eines schulscharfen Sozialindexes. Das Ministerium sieht den Bedarf an zusätzlichen Ressourcen – je nach Art der im Haushalt bereits vorhandenen Stellen – teilweise nur bei Schulen der Sozialindexstufen 6 bis 9 und teilweise auch nur im Umfang von 15 Prozent.
Die GEW NRW fordert in allen Bereichen einen Stellenzuschlag von mindestens 20 Prozent für Schulen in der höchsten Sozialindexstufe. Damit orientiert sich die Bildungsgewerkschaft am Stellenzuschlag, den die sogenannten Talentschulen erhalten. Die entsprechenden Mittel muss die Landesregierung ab dem Haushalt 2022 fest einplanen.
Die GEW NRW fordert außerdem, dass grundsätzlich mindestens für Schulen ab der Sozialindexstufe 4 zusätzliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, in einigen Bereichen – etwa bei den Integrationsstellen – auch schon für die Sozialindexstufen davor. Das würde etwa 25 Prozent aller Schulen in NRW umfassen und ein deutlich realistischeres Bild zeichnen.
Wie werden die Ressourcen verteilt?
Das Schulministerium wird den Sozialindex als Steuerungsinstrument zunächst nur nutzen, um größtenteils bereits vorhandene Stellen und Ressourcen zu verteilen. Ab dem Schuljahr 2021/2022 soll dabei erst einmal nur ein kleiner Teil der Stellen tatsächlich schulscharf an einzelne Schulen verteilt werden. Der überwiegende Teil wird auf Grundlage des schulscharfen Sozialindexes nur bis auf die Ebene der Kreise verteilt und nicht schulscharf an einzelne Schulen.
Welche Schulen profitieren?
Der schulscharfe Sozialindex gilt für alle Schulformen außer für Förderschulen und Berufs- sowie Weiterbildungskollegs. Für diese Schulen soll ein besonderer Bedarf weiterhin über die Förderschwerpunkte und die besuchten Bildungsgänge erfasst werden.
Was ist sonst noch wichtig?
Die Indikatoren beschreiben die Situation der Schule, nicht die Schüler*innen – das ist ein wichtiger Unterschied! Die zu ermittelnden Werte müssen rein deskriptiv sein und ausschließlich für die Darstellung der Belastung einer Schule herangezogen werden. Sie dürfen nicht stigmatisierend als ein Defizit der Schüler* innen eben dieser Schulen verstanden werden. Die Werte ergeben sich lediglich aus der Tatsache, dass Bildungserfolg in Deutschland immer noch sehr stark von sozialer Herkunft abhängt.
Schulpolitik mit der GEW NRW
Mach mit!
Du möchtest Schulpolitik in NRW mitgestalten und für gute Lehr- und Lernbedingungen in unseren Schulen kämpfen? Das Referat Schulrecht, Bildungsfinanzierung und Bildungsstatistik der GEW NRW befasst sich neben der Finanzierung von Bildung vor allem mit schulrechtlichen Aspekten, die die Arbeit in allen Schulformen direkt betreffen. Zum Beispiel beziehen wir Stellung zu Schulrechtsänderungen oder zu Ausbildungs- und Prüfungsordnungen – auch zur Einführung des schulscharfen Sozialindexes.
Du möchtest mitmachen? Melde dich!
stephan.osterhage-klingler@gew-nrw.de