Gewalt beginnt bereits bei beleidigenden Widersetzlichkeiten und nicht erst bei Bedrohungen oder tatsächlichen körperlichen Angriffen.
Jede*r Kolleg*in hat Anspruch auf Schutz vor Gewalt von Schüler*innen oder anderen. Vorgesetzte haben die Pflicht, Kolleg*innen zu schützen und jegliche Gewalt zu ahnden.
Wir erklären die rechtlichen und praktischen Möglichkeiten, sich selbst zu schützen und gegen Gewalttäter*innen vorzugehen:
- Definition physischer und psychischer Gewalt
- Rechtsgrundlagen: Ordnungsmaßnahmen, Fürsorgepflicht, Strafverfolgung, Notwehr
- Notfallpläne und Notfallpraxis: Die interne „110“ im Kollegium
- Praktische Übungen zum Erkennen, Deeskalieren und zum Selbstschutz
- Fragen und Anliegen der Kolleg*innen.
Jede*r Teilnehmende erhält ein ausführliches Skript. Zur Fortbildung bitten wir wegen der Praxisübungen bequeme Kleidung zu tragen.
Zielgruppe: Lehrende und Pädagog*innen aller Schulformen
Tagungsort: Essen
Referenten: Uwe Riemer-Becker, Martin Sattler (Grundsschullehrer, Desskalationstrainer)
Bei Rückfragen senden Sie uns bitte eine E-Mail: anke.ziolkowski@gew-nrw.de