SEPA für den Beitragseinzug der GEW
SEPA ist die Abkürzung für Single Euro Payment Area. Dahinter verbirgt sich die Vereinheitlichung des europäischen Zahlungsverkehrsraums. Ziel ist, die Zahlungsverkehrsarten (zum Beispiel Überweisung und Lastschrift) einheitlich zu gestalten und grenzüberschreitende Zahlungen schneller zu ermöglichen.
Zustimmung zum Lastschrifteinzug
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Reifenberger Straße 21, 60489 Frankfurt, Gläubiger-Identifikationsnummer DE31ZZZ00000013864
SEPA-Lastschriftmandat
Ich ermächtige die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Wen betrifft SEPA?
Von der Umstellung auf SEPA ist jede*r Kontoinhaber*in, egal ob Privatperson oder Unternehmen, betroffen. Ausnahmen gibt es keine, auch die GEW muss den Beitragseinzug nach dem SEPA-Verfahren durchführen.
Seit wann gilt SEPA?
Seit 1. Februar 2014 hat SEPA alle nationalen Überweisungs-/Lastschriftverfahren abgelöst. Seit diesem Zeitpunkt müssen Lastschriften nach dem SEPA-Verfahren eingezogen werden. Die GEW zieht ihre Beiträge (im Lastschriftverfahren) bereits seit 1. Januar 2014 mit SEPA ein.
Müssen GEW-Mitglieder für SEPA etwas tun?
Nein, denn IBAN und BIC werden von der GEW automatisch angewendet. Damit ist garantiert, dass der satzungsgemäße Beitrag im bekannten Turnus auch weiterhin eingezogen wird. Als Mitglied brauchst du dazu nichts weiter zu tun. Es ändert sich für die Mitglieder also nichts.
IBAN statt Kontonummer und Bankleitzahl
Die Kontonummer wurde durch die IBAN (International Bank Account Number) ersetzt. Die 22-stellige IBAN in Deutschland ist leicht zu merken, denn sie setzt sich zusammen aus
- dem Länderkennzeichen DE
- einer zweistelligen Prüfziffer
- der achtstelligen Bankleitzahl
- sowie einer zehnstelligen Kontonummer
Was ist ein SEPA-Lastschriftmandat?
Das SEPA-Lastschriftmandat ersetzt im Rahmen eines europaweit vereinheitlichten Lastschriftverfahrens die bisherige Einzugsermächtigung. Mit dem SEPA-Lastschriftmandat erlaubt die*der Kontoinhaber*in, Geld vom Konto per Lastschrift einzuziehen. Zusätzlich wird die Bank der Kontoinhaberin/des Kontoinhabers zur Einlösung der Lastschrift angewiesen. Eine bereits erteilte schriftliche Einzugsermächtigung wird als SEPA Lastschriftmandat genutzt.
Was ist eine Gläubiger-Identifikationsnummer?
Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist eine für das Lastschriftverfahren notwendige und eindeutige Identifikatonsnummer die von der Deutschen Bundesbank ausgegeben wird. Mit dieser kann der Zahlungsempfänger eindeutig identifiziert werden. Diese Nummer wurde für das neue SEPA-Lastschriftverfahren eingeführt und ist ein verpflichtendes Merkmal.
Die Gläubiger-Identifikationsnummer der GEW lautet: DE31ZZZ00000013864. Diese Nummer wird bei jedem Beitragseinzug der GEW auf den Kontoauszügen zu sehen sein.
Was ist eine Mandatsreferenznummer?
Die Mandatsreferenznummer ist eine individuelle Kennziffer, die von der GEW vergeben wird. In Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer kann ein Zahlungsvorgang somit eindeutig einem SEPA-Lastschriftmandat zugeordnet werden.
Bei der GEW besteht die Mandatsreferenznummer aus der Mitgliedsnummer, der Kontonummer und einer fortlaufenden Nummer, jeweils getrennt durch die Buchstaben X beziehungsweise M. Ein Beispiel:
- Die Mitgliedsnummer lautet 4400964823, die IBAN lautet DE 33611500200000012345
- Die Mandatsreferenznummer lautet dann 4400964823X0000012345M0001
Services der GEW
Du kannst Änderungsmeldungen zu deiner Mitgliedschaft, wie etwa neue Anschrift, Wechsel der Dienststelle/Betrieb oder Änderung des Einkommens auch online mit einer gesicherten Verbindung vornehmen. Deinen Änderungsantrag kannst du ganz einfach online stellen: Dafür musst du dich hier einloggen in den Mitgliederbereich auf der Website der GEW NRW oder – wenn du noch keinen Account hast – kannst du hier dein Benutzer*innenprofil erstellen.
Nach einem Wechsel der Bankverbindung musst du für die GEW ein neues SEPA-Mandat zum Beitragseinzug schriftlich erteilen. Das dafür notwendige Formular findest du hier.