Haftungsausschluss

Bevor du den Mitgliedsantrag ausfüllst, lies bitte diese Informationen und Hinweise zur Mitgliedschaft in der GEW NRW und zum Ablauf.

Datensicherheit

Die Datenübertragung erfolgt sicher über eine verschlüsselte Verbindung.

Datenschutz

Die angegebenen personenbezogenen Daten werden nur zur Erfüllung unserer satzungsgemäßen Aufgaben auf Datenträger gespeichert und sind entsprechend den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes geschützt.

Bearbeitung des Formulars

Mit dem Online-Mitgliedsantrag kannst du online der GEW beitreten. Bitte wähle beim Ausfüllen des Formulars bei der Auswahl Bundesland des Betriebs oder der Dienststelle unbedingt dein Bundesland aus – nur so kann eine zügige Bearbeitung gewährleistet werden. Wenn dich ein GEW-Mitglied geworben hat, nutze bitte den Mitgliedsantrag mit Prämienwahl, damit das Engagement des werbenden Mitglieds auch belohnt werden kann. Beachte bitte auch die unten stehenden Hinweise zur Prämienwerbung.

  • Mit der Absendung des Online-Mitgliedsantrags wird die Satzung der GEW anerkannt.
  • Bei weiteren Fragen zur Mitgliedschaft wende dich gerne an unsere Mitarbeiter*innen oder ehrenamtlichen Expert*innen.
  • Fragen zur Online-Mitgliedschaft kannst du per E-Mail an mitgliederservice[at]gew-nrw.de richten.
  • Einen Beleg für deine Unterlagen erhältst du mit der Druckversion nach Absenden des Online-Mitgliedsantrags.
Prämienwerbung

Bei allen Mitgliedern, die neue Mitglieder geworben haben, bedankt sich die GEW mit attraktiven Prämien. Wichtige Voraussetzung: Das neue Mitglied nutzt in diesem Fall den Mitgliedsantrag mit Prämienwahl. Prämienberechtigt sind nur Werber*innen, die Mitglied der GEW sind. Prämien werden nur für die Werbung beitragszahlender Mitglieder gewährt. Die Anschrift des werbenden Mitglieds wird zum Zwecke des Versands der Werbeprämie an den Dienstleister Call a gift weitergeleitet.

Beitragbescheinigung für deine Steuererklärung

Alle Jahre steht die Steuererklärung an und die Beiträge für die Mitgliedschaft in der GEW kannst du steuermindernd geltend machen! Die Bescheinigung für das Finanzamt kannst du auf der Website der GEW im Mitgliederbereich herunterladen. Dafür ist ein anderer Login nötig als auf unserer Landes-Website der GEW NRW. Hier kannst du ein Profil erstellen und hier gehts zum Login für deine Beitragsbescheinigung. Es stehen immer die Bescheinigung der vergangenen drei Jahre zur Verfügung.

Du kannst die Bescheinigung auch per E-Mail an unsere Mitgliederverwaltung bestellen und zu dir nach Hause schicken lassen.

Mitgliedsbeitrag

Satzungsgemäßer Mitgliedsbeitrag

Jedes Mitglied der GEW ist verpflichtet, den satzungsgemäßen Beitrag zu entrichten und seine Zahlungen daraufhin regelmäßig zu überprüfen. Der monatliche Beitrag richtet sich nach dem Beschäftigungsstatus:

  • Beamt*innen zahlen 0,85 Prozent der Besoldungsgruppe und -stufe, nach der sie besoldet werden.
  • Angestellte zahlen 0,77 Prozent der Entgeltgruppe und Stufe, nach der vergütet wird.
  • Angestellte ohne tarifvertragliche Regelung zahlen 0,7 Prozent des vereinbarten Bruttoverdienstes.
  • Der Mindestbeitrag orientiert sich an einem Einkommen mit einem Beschäftigungsumfang von 33 Prozent
    nach TVöD SuE EG 3 Stufe 2 der Vollbeiträge nach Beitragsordnung .
  • Freiberuflich Beschäftigte zahlen 0,55 Prozent des Honorars.
  • Arbeitslose zahlen ein Drittel des Mindestbeitrages.
  • Studierende zahlen einen Festbetrag von 2,50 Euro in der GEW NRW.
  • Mitglieder im Referendariat oder Berufspraktikum zahlen einen Festbetrag von 4 Euro.
  • Rentner*innen zahlen 0,66 Prozent, Pensionär*innen 0,68 Prozent ihrer Ruhestandsbezüge.

Weitere Informationen sind der Beitragsordnung zu entnehmen. Änderungen des Beschäftigungsverhältnisses mit Auswirkungen auf die Beitragshöhe sind umgehend der Landesgeschäftsstelle mitzuteilen. Überbezahlte Beiträge werden nur für das laufende und das diesem vorausgehende Quartal auf Antrag verrechnet. Die Mitgliedschaft beginnt zum nächstmöglichen Termin. Der Austritt ist mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende schriftlich dem Landesverband zu erklären.

Lastschrifteinzug

SEPA für den Beitragseinzug der GEW

SEPA ist die Abkürzung für Single Euro Payment Area. Dahinter verbirgt sich die Vereinheitlichung des europäischen Zahlungsverkehrsraums. Ziel ist, die Zahlungsverkehrsarten (zum Beispiel Überweisung und Lastschrift) einheitlich zu gestalten und grenzüberschreitende Zahlungen schneller zu ermöglichen.

Zustimmung zum Lastschrifteinzug

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Reifenberger Straße 21, 60489 Frankfurt, Gläubiger-Identifikationsnummer DE31ZZZ00000013864

SEPA-Lastschriftmandat

Ich ermächtige die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Wen betrifft SEPA?

Von der Umstellung auf SEPA ist jede*r Kontoinhaber*in, egal ob Privatperson oder Unternehmen, betroffen. Ausnahmen gibt es keine, auch die GEW muss den Beitragseinzug nach dem SEPA-Verfahren durchführen.

Seit wann gilt SEPA?

Seit 1. Februar 2014 hat SEPA alle nationalen Überweisungs-/Lastschriftverfahren abgelöst. Seit diesem Zeitpunkt müssen Lastschriften nach dem SEPA-Verfahren eingezogen werden. Die GEW zieht ihre Beiträge (im Lastschriftverfahren) bereits seit 1. Januar 2014 mit SEPA ein.

Müssen GEW-Mitglieder für SEPA etwas tun?

Nein, denn IBAN und BIC werden von der GEW automatisch angewendet. Damit ist garantiert, dass der satzungsgemäße Beitrag im bekannten Turnus auch weiterhin eingezogen wird. Als Mitglied brauchst du dazu nichts weiter zu tun. Es ändert sich für die Mitglieder also nichts.

IBAN statt Kontonummer und Bankleitzahl

Die Kontonummer wurde durch die IBAN (International Bank Account Number) ersetzt. Die 22-stellige IBAN in Deutschland ist leicht zu merken, denn sie setzt sich zusammen aus

  • dem Länderkennzeichen DE
  • einer zweistelligen Prüfziffer
  • der achtstelligen Bankleitzahl
  • sowie einer zehnstelligen Kontonummer
Was ist ein SEPA-Lastschriftmandat?

Das SEPA-Lastschriftmandat ersetzt im Rahmen eines europaweit vereinheitlichten Lastschriftverfahrens die bisherige Einzugsermächtigung. Mit dem SEPA-Lastschriftmandat erlaubt die*der Kontoinhaber*in, Geld vom Konto per Lastschrift einzuziehen. Zusätzlich wird die Bank der Kontoinhaberin/des Kontoinhabers zur Einlösung der Lastschrift angewiesen. Eine bereits erteilte schriftliche Einzugsermächtigung wird als SEPA Lastschriftmandat genutzt.

Was ist eine Gläubiger-Identifikationsnummer?

Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist eine für das Lastschriftverfahren notwendige und eindeutige Identifikatonsnummer die von der Deutschen Bundesbank ausgegeben wird. Mit dieser kann der Zahlungsempfänger eindeutig identifiziert werden. Diese Nummer wurde für das neue SEPA-Lastschriftverfahren eingeführt und ist ein verpflichtendes Merkmal.

Die Gläubiger-Identifikationsnummer der GEW lautet: DE31ZZZ00000013864. Diese Nummer wird bei jedem Beitragseinzug der GEW auf den Kontoauszügen zu sehen sein.

Was ist eine Mandatsreferenznummer?

Die Mandatsreferenznummer ist eine individuelle Kennziffer, die von der GEW vergeben wird. In Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer kann ein Zahlungsvorgang somit eindeutig einem SEPA-Lastschriftmandat zugeordnet werden.
Bei der GEW besteht die Mandatsreferenznummer aus der Mitgliedsnummer, der Kontonummer und einer fortlaufenden Nummer, jeweils getrennt durch die Buchstaben X beziehungsweise M. Ein Beispiel:

  • Die Mitgliedsnummer lautet 4400964823, die IBAN lautet DE 33611500200000012345
  • Die Mandatsreferenznummer lautet dann 4400964823X0000012345M0001

Services der GEW

Du kannst Änderungsmeldungen zu deiner Mitgliedschaft, wie etwa neue Anschrift, Wechsel der Dienststelle/Betrieb oder Änderung des Einkommens auch online mit einer gesicherten Verbindung vornehmen. Deinen Änderungsantrag kannst du ganz einfach online stellen: Dafür musst du dich hier einloggen in den Mitgliederbereich auf der Website der GEW NRW oder – wenn du noch keinen Account hast – kannst du hier dein Benutzer*innenprofil erstellen.

Nach einem Wechsel der Bankverbindung musst du für die GEW ein neues SEPA-Mandat zum Beitragseinzug schriftlich erteilen. Das dafür notwendige Formular findest du hier.

Mitglied in der Bildungsgewerkschaft

Komm ins Team der GEW NRW

In wenigen Klicks wirst du Mitglied der GEW NRW und profitierst von unseren Leistungen! Deine Vorteile im Überblick:

  • Rechtsschutz & Rechtsberatung
  • Berufshaftpflicht & Verbraucherschutz
  • Musterschreiben & Formblätter
  • Vorteilspreise & Sonderkonditionen
  • Networking & Know-How