Pressemitteilungen 11.07.2019

Schwarz-Gelb winkt neues Hochschulgesetz durch

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Schwarz-Gelb winkt neues Hochschulgesetz durch

Rechte der Beschäftigten und Studierenden an Hochschulen in NRW werden beschnitten

Trotz zahlreicher Proteste und kritischer Stellungnahmen hat die schwarz-gelbe Mehrheit im Düsseldorfer Landtag das neue Hochschulgesetz für NRW beschlossen. Für die Bildungsgewerkschaft GEW NRW ist dies eine herbe Enttäuschung, sieht sie doch das Gesetz als hochschulpolitischen Rückschritt, der die Rechte der Beschäftigten und Studierenden beschneidet.

  • Autor*in: Berthold Paschert
  • Funktion: Pressesprecher der GEW NRW
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„Alle guten Argumente und sachlichen Einwände haben die Landesregierung nicht beeindruckt. Die Streichung des ‚Rahmenkodex für gute Beschäftigung‘ aus dem Gesetz ist ein Affront gegenüber den Beschäftigten und befördert prekäre Arbeit an den Hochschulen. Verbindliche Studienverlaufsplanungen und fakultative Anwesenheitspflichten sind zusätzliche Belastungen für die Studierenden, die mit den schlechten Studienbedingungen sowieso schon genug zu kämpfen haben“, sagte GEW-Landesvorsitzende Maike Finnern in einer ersten Reaktion auf die heutige Entscheidung.

Überhaupt nicht nachvollziehbar findet die GEW-Landesvorsitzende, dass sich das Land aus der Detailsteuerung der Hochschulentwicklung zurückzieht und der Landeshochschulentwicklungsplan entfällt. Maike Finnern wörtlich: „Der akute Lehrkräftemangel zeigt doch überdeutlich, wie hoch der Reformbedarf in der Lehrkräfteausbildung in unserem Land ist. Hier braucht es klare Steuerung und konkrete Planung.“

Die Vorsitzende der GEW NRW bedauerte, dass Wissenschaftsministerin Isabell Pfeiffer-Poensgen für die Anmerkungen und Anregungen von Gewerkschaftsseite nicht empfänglich gewesen sei. Der Wegfall der Zivilklausel aus dem Hochschulgesetz sei ein falsches gesellschaftliches Signal. Auf Kritik der GEW NRW stoße auch, dass im neuen Gesetz die Verankerung der Studentischen Hilfskrafträfte (SHK) zur Disposition stehen. Maike Finnern: „Das bedeutet eine Schwächung der Interessenvertretung der Studierenden, die an den Hochschulen unter vielfach prekären Bedingungen stundenweise arbeiten.“

Unverständnis löse bei der GEW NRW auch die Verankerung eines neuen Paragrafen 51a „Ordnungsverstöße und Ordnungsmaßnahmen“ aus, der einzelne Hochschulen ermächtige, auf Ordnungswidrigkeiten insbesondere von Studierenden zu reagieren. Hier gäbe es nicht nur juristische Bedenken, sondern auch Kritik an der Formulierung des Paragrafen, die zu rechtlichen Streitigkeiten führen könne.

Nach den Vorgaben des neuen Hochschulgesetzes ist die viertelparitätische Besetzung des Hochschulsenats künftig nur noch fakultativ. Maike Finnern bekräftigte abschließend die Position der GEW NRW: "Wir bleiben dabei, der Senat muss als zentrales, demokratisch legitimiertes Gremium der akademischen Selbstverwaltung fungieren und dafür sollen alle Statusgruppen paritätisch an der Willensbildung beteiligt werden."